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Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 0
Fax: +49 4522 74395 548
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de
Web: https://www.kreis-ploen.de/
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Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde des Kreises Plön nimmt Aufgaben des Aysl- und Ausländerrechtes wahr. Außerdem hat sie die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden.
Für folgende Anliegen bietet die Ausländerbehörde des Kreises Plön Informationen:
- Verpflichtungserklärung gemäß Aufenthaltsgesetz
- Aufenthaltserlaubnisse/ Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattungen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
- Brexit - Aufenthaltsrechtliches Verfahren für britische Staatsangehörige nach dem Austrittsabkommen
- Visum für einen Aufenthalt länger als 90 Tage
- Schengen-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
- Einbürgerung
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Apostillen/Vorbeglaubigungen
Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Diesen Termin können Sie hier vereinbaren:
Hinweis:
Es werden momentan keine Online-Termine für Beratungsangelegenheiten hinsichtlich einer Einbürgerung oder zum Thema Ukraine (Erstregistrierung, Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG) angeboten. Für Fragen bezüglich einer Einbürgerung wenden Sie sich bitte weiterhin an auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de, für Fragen zum Thema Ukraine an ukraine@kreis-ploen.de.
Falls Sie hingegen einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, können Sie hier auch unseren Onlinedienst für die digitale Einbürgerung nutzen. Vor Antragstellung ist es zudem möglich, einen Vorabcheck durchzuführen.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Termine bezüglich einer Verpflichtungserklärung für syrische Staatsangehörige ausschließlich über das Anliegen "Verpflichtungserklärung nach dem Landesaufnahmeprogramm Syrien" zu buchen sind.
Telefonisch werden keine Termine vergeben.
Für die Verlängerung Ihrer Fiktionsbescheinigung, Duldung oder Gestattung können Sie das Original auch per Post an die Ausländerbehörde des Kreises Plön, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, senden.
Sie werden gebeten, angesichts des enormen Arbeitsaufkommens auf Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer/es Anliegen/s zu verzichten.
Zuständige Mitarbeiter
Aufenthaltsangelegenheiten:
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A Vertretung druch Frau Ramthun und Frau Neufeind
B-I Frau Ramthun
J-O Frau Neufeind
P-Z Vertretung druch Frau Ramthun und Frau Neufeind
Duldungen, Gestattungen, Zuweisungen und Arbeitserlaubnisse:
Frau Charlet
Frau Wellendorf
Vertretung durch Herrn Zöllick
Freiwillige Ausreise:
Herr Eisele
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Frau Bredfeldt
Frau Ißberner
Verpflichtungserklärungen, Reiseausweise für Ausländer, Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit und Erstregistrierung ukrainischer Flüchtlinge:
Vertretung durch Herrn Zöllick