Erfolgte Vergaben UVgO (bis 31.03.2019: VOL/A)

Entsprechend § 30 Nr. 1 UVgO erfolgt für Beschränkte Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert ab 25.000 EUR ohne USt nach Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe, die mindestens drei Monate vorgehalten werden muss.

Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 EUR