Sportförderung im Kreis Plön
Kreiszuwendungen für Sporteinrichtungen im Kreis Plön
Ziel ist es, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für ein möglichst vielfältiges sportliches Angebot zu schaffen.
Zuwendungen können für investive Maßnahmen und Sanierungen von Sporteinrichtungen (Sport- Tennisplätze, Schießanlagen, Umkleide- und Sanitärräume, Turn- und Sporthallen, Sportjugendheime, Trainingsbeleuchtungen, Boots- und Segelsport-anlagen usw.) beantragt werden.
Gefördert werden können auch investive Maßnahmen für Schwimmhallen und Freibäder (Binnenland und Ostsee), die überwiegend der sportlichen Betätigung und dem Schwimmen lernen dienen.
Antragsverfahren
Anträge können mit dem Antragsformular des Kreises Plön von öffentlichen Trägern, Sportvereinen und vergleichbaren Vereinen gestellt werden.
Die Anträge sind beim Kreis Plön, Amt für Schule und Kultur, Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön bis zum 30.06. eines jeden Jahres einzureichen. Dem Antrag sind die gem. Vordruck -Anlage 1-notwendigen Unterlagen beizufügen.
Die Mittel stehen in der Regel im Jahr nach der Antragstellung zur Verfügung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Sporteinrichtungen