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Soziale Kompetenz
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Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe

Aufgaben

Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX - Sozialhilfe -). Die Eingliederungshilfe wirkt präventiv, rehabilitativ und integrativ. Es ist ihre Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungsberechtigt sind alle Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist eine nachrangige Leistung, d.h., sie wird u.a. nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangig verpflichteten Leistungsträgern bestehen. Eingliederungshilfeleistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche werden im Rahmen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe -) erbracht.

Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sind insbesondere

•Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben,
•Heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen,
•Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, zu einer schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf und zu einer Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit,
•Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen,
•Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX ist grundsätzlich eine von der Höhe des Einkommens und Vermögens abhängige Leistung. Manche Leistungen werden jedoch unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Auf eine Heranziehung Unterhaltspflichtiger zu den Kosten der Eingliederungshilfe wird verzichtet, wenn dies für die Betroffenen eine unbillige Härte bedeuten würde.

Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen, können Sie sich an unsere Hilfeplaner/Innen wenden. Diese werden dann mit Ihnen gemeinsam nach der passenden Hilfe suchen. Weitere Informationen und Telefonnummern der Hilfeplaner finden Sie auf unserem Flyer. Die Abteilung Hilfen für Menschen mit Behinderung erreichen Sie unter der Telefonnummer: 04522-743-643.

Dokumente und Anträge

Antrag auf Eingliederungshilfe für Kinder (PDF, 267 kB)

Antrag auf Eingliederungshilfe für Erwachsene

Instrument Gesamtplanung für Erwachsene

Instrument Gesamtplanung Kinder

Ein neuer Ansprechpartner für grundsätzliche Barrieren
Der "Beauftragte für Menschen mit Behinderung" im Kreis Plön

Als ehrenamtlich geschaffene Stelle unterstützt der Beauftragte für Menschen mit Behinderung die Organe des Kreises in allen Angelegenheiten, welche die Belange von Menschen mit Behinderung im Kries Plön betreffen. Dabei setzt er sich dafür ein, die gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu fördern.

Wir freuen uns sehr, seit dem 22. Januar 2020, Herrn Carsten Berthold-Clausen für diese verantwortungsvolle Aufgabe gewonnen zu haben.
Ernennung Behindertenbeauftragter

Sie erreichen den Beauftragten für Menschen mit Behinderung unter:

0173/7675524

oder

beauftragter@kreis-ploen.de

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