Ausländerbehörde
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde des Kreises Plön nimmt Aufgaben des Aysl- und Ausländerrechtes wahr. Außerdem hat sie die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden.
Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Antrag auf Änderung/Aufhebung der Wohnsitzauflage für Personen mit Aufenthaltstitel
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
Umverteilungsantrag für Personen in einem laufenden Asylverfahren
Umverteilungsantrag für Personen mit abgelehntem Asylverfahren
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Diesen Termin können Sie hier vereinbaren:
Hinweis:
Es werden momentan keine Online-Termine für die Einbürgerung angeboten. Für Fragen bezüglich einer Einbürgerung wenden Sie sich bitte an einbuergerung@kreis-ploen.de.
Falls Sie hingegen einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, können Sie auch unseren Onlinedienst für die digitale Einbürgerung nutzen. Vor Antragstellung ist es zudem möglich, einen Vorabcheck durchzuführen.
Diesen Onlinedienst finden Sie unter Antragsservice Einbürgerung.
Telefonisch werden keine Termine vergeben.
Ihre Gestattungen oder Duldungen können auch im Original zur Ausländerbehörde zur Verlängerung gesendet werden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Termine bezüglich einer Verpflichtungserklärung für syrische Staatsangehörige ausschließlich über das Anliegen "Verpflichtungserklärung nach dem Landesaufnahmeprogramm Syrien" zu buchen sind. Das Aufnahmeprogramm wurde bis zum 31.12.2024 verlängert.
Aktuelle Hinweise hinsichtlich der Umsetzung des Austrittsabkommens EU- Vereinigtes Königreich:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-node.html
Englisch:
https://www.bmi.bund.de/EN/topics/constitution/brexit/brexit-artikel.html
Sie werden zudem gebeten, angesichts des enormen Arbeitsaufkommens auf Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer/es Anliegen/s zu verzichten.
Hier finden Sie Informationen zur Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ab dem 04.03.2024 in deutscher, ukrainischer sowie englischer Sprache:
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen (www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr/ukraine-aufenthaltserlaubnis).
Weitere Informationen: www.germany4ukraine.de
Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!
Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не
потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.
Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року
Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024
року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року.
Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною
в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.
Extended: Ukraine Residence Permit!
Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for
an extension and the associated appointments with the immigration authorities.
Ukraine residence permit extended until 2025
Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still
valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance
with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not
need to visit the relevant foreigners authority for an extension.
Zuständige Mitarbeiter
Aufenthaltsangelegenheiten:
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A Frau Biehl
B-I Frau Krause
J-O Frau Neufeind
P-Z Herr Christiansen
Duldungen, Gestattungen, Zuweisungen und Arbeitserlaubnisse:
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A-J Frau Wellendorf
K-Z Frau Charlet
Freiwillige Ausreise:
Herr Eisele
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Frau Ißberner
Frau Steffen
Verpflichtungserklärungen, Reiseausweise für Ausländer, Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit:
Ausschließlich Reiseausweise für Ausländer:
Frau Krause
Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit und Verpflichtungserklärungen:
Herr Kregel-Olff
Öffnungszeiten Ausländerbehörde
Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde
Montag: 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: keine telefonische Erreichbarkeit
Zuständig für 6 Dienstleistungen
- Abschiebung / Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen, Onlineantrag
- Ausländerangelegenheiten, Onlineantrag
- Einbürgerung beantragen, Onlineantrag
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben, Onlineantrag