Ausländerbehörde
Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde des Kreises Plön nimmt Aufgaben des Aysl- und Ausländerrechtes wahr. Außerdem hat sie die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden.
Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Antrag auf Änderung/Aufhebung der Wohnsitzauflage für Personen mit Aufenthaltstitel
Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verpflichtungserklärung
Umverteilungsantrag für Personen in einem laufenden Asylverfahren
Umverteilungsantrag für Personen mit abgelehntem Asylverfahren
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Diesen Termin können Sie hier vereinbaren:
Hinweis zur Terminbuchung:
Leider kann es vereinzelt zu der Fehlermeldung "Kein freier Termin verfügbar" kommen. In diesem Fall schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de
Generell werden aber keine Online-Termine für die Einbürgerung angeboten. Für Fragen bezüglich einer Einbürgerung wenden Sie sich bitte an einbuergerung@kreis-ploen.de.
Falls Sie hingegen einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, können Sie auch unseren Onlinedienst für die digitale Einbürgerung nutzen. Vor Antragstellung ist es zudem möglich, einen Vorabcheck durchzuführen.
Diesen Onlinedienst finden Sie unter Antragsservice Einbürgerung.
Telefonisch werden keine Termine vergeben.
Ihre Gestattungen oder Duldungen können auch im Original zur Ausländerbehörde zur Verlängerung gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Termine bezüglich einer Verpflichtungserklärung für das Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge momentan nicht vergeben werden.
Das Programm ist am 31.12.2024 ausgelaufen.
Aktuelle Hinweise hinsichtlich der Umsetzung des Austrittsabkommens EU- Vereinigtes Königreich:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-node.html
Englisch:
https://www.bmi.bund.de/EN/topics/constitution/brexit/brexit-artikel.html
Sie werden zudem gebeten, angesichts des enormen Arbeitsaufkommens auf Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer/es Anliegen/s zu verzichten.
Hier finden Sie einen Link mt aktuellen Informationen zur Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in deutscher, ukrainischer sowie englischer Sprache:
Änderung bei Einreise und Aufenthalt für Schutzsuchende aus der Ukraine:
Зміни в правилах в'їзду та перебування для біженців з України:
Changes in entry and residence for individuals from Ukraine seeking protection:
Zuständige Mitarbeiter
Aufenthaltsangelegenheiten:
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A Frau Biehl
B-I Frau Krause
J-O Frau Neufeind
P-Z Herr Christiansen
Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG (Ukraine):
Frau Lange
Duldungen, Gestattungen, Zuweisungen und Arbeitserlaubnisse:
Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A-J Frau Wellendorf
K-Z Frau Charlet
Freiwillige Ausreise:
Herr Eisele
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:
Frau Ißberner
Frau Steffen
Herr Rohrbeck
Verpflichtungserklärungen, Reiseausweise für Ausländer, Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit:
Ausschließlich Reiseausweise für Ausländer:
Frau Krause
Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit und Verpflichtungserklärungen:
Herr Kregel-Olff
Öffnungszeiten Ausländerbehörde
Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:30 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde
Montag: 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit
Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: keine telefonische Erreichbarkeit
Zuständig für 6 Dienstleistungen
- Abschiebung / Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, Onlineantrag
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen, Onlineantrag
- Ausländerangelegenheiten, Onlineantrag
- Einbürgerung beantragen, Onlineantrag
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben, Onlineantrag