Ausländerbehörde

Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen

Hamburger Straße 17–18
24306 Plön

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Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde des Kreises Plön nimmt Aufgaben des Aysl- und Ausländerrechtes wahr. Außerdem hat sie die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden.

Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Antrag auf Änderung/Aufhebung der Wohnsitzauflage für Personen mit Aufenthaltstitel

Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verpflichtungserklärung

Umverteilungsantrag für Personen in einem laufenden Asylverfahren

Umverteilungsantrag für Personen mit abgelehntem Asylverfahren

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Diesen Termin können Sie hier vereinbaren:

Hinweis zur Terminbuchung:

Leider kann es vereinzelt zu der Fehlermeldung "Kein freier Termin verfügbar" kommen. In diesem Fall schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de



Generell werden aber keine Online-Termine für die Einbürgerung angebotenFür Fragen bezüglich einer Einbürgerung wenden Sie sich bitte an einbuergerung@kreis-ploen.de.

Falls Sie hingegen einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, können Sie auch unseren Onlinedienst für die digitale Einbürgerung nutzen. Vor Antragstellung ist es zudem möglich, einen Vorabcheck durchzuführen. 

Diesen Onlinedienst finden Sie unter Antragsservice Einbürgerung.

Telefonisch werden keine Termine vergeben.

Ihre Gestattungen oder Duldungen können auch im Original zur Ausländerbehörde zur Verlängerung gesendet werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Termine bezüglich einer Verpflichtungserklärung für das Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge momentan nicht vergeben werden.

Das Programm ist am 31.12.2024 ausgelaufen.


Aktuelle Hinweise hinsichtlich der Umsetzung des Austrittsabkommens EU- Vereinigtes Königreich:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-node.html

Englisch:

https://www.bmi.bund.de/EN/topics/constitution/brexit/brexit-artikel.html



Sie werden zudem gebeten, angesichts des enormen Arbeitsaufkommens auf Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer/es Anliegen/s zu verzichten.


Hier finden Sie einen Link mt aktuellen Informationen zur Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in deutscher, ukrainischer sowie englischer Sprache:


Änderung bei Einreise und Aufenthalt für Schutzsuchende aus der Ukraine:

www.germany4ukraine.de

Зміни в правилах в'їзду та перебування для біженців з України:

www.germany4ukraine.de

Changes in entry and residence for individuals from Ukraine seeking protection:

www.germany4ukraine.de


Zuständige Mitarbeiter

Aufenthaltsangelegenheiten:

Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

A Frau Biehl

B-I Frau Krause

J-O Frau Neufeind

P-Z Herr Christiansen

Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 AufenthG (Ukraine):

Frau Lange

Duldungen, Gestattungen, Zuweisungen und Arbeitserlaubnisse:

Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

A-J Frau Wellendorf 

K-Z Frau Charlet

Freiwillige Ausreise:

Herr Eisele

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:

Frau Ißberner

Frau Steffen

Herr Rohrbeck

Verpflichtungserklärungen, Reiseausweise für Ausländer, Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit:

Ausschließlich Reiseausweise für Ausländer:

Frau Krause

Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit und Verpflichtungserklärungen:

Herr Kregel-Olff

Öffnungszeiten Ausländerbehörde

Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:30 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag: geschlossen

Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde

Montag: 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit

Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag: keine telefonische Erreichbarkeit

Zuständig für 6 Dienstleistungen