Es gelten dabei jedoch folgende Regeln:
Der Einlass erfolgt nur nach Terminvergabe! Es wird darum gebeten, diese schriftlich oder telefonisch zu vereinbaren.
Dies gilt nicht für die Kfz-Zulassungsstelle. Diese ist bis auf Weiteres zu den normalen Geschäftszeiten ohne Terminvereinbarung geöffnet.
Fragen zu den rechtlichen Regelungen im Kreis Plön in Bezug auf das Corona-Virus richten Sie bitte per E-Mail an buergerinfo@kreis-ploen.de .
Das Corona-Bürgertelefon des Kreises Plön ist außerdem von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 unter 04522 743 - 743 erreichbar.
IMPFUNGEN: Bitte beachten Sie, dass die Terminvereinbarung für die Impfungen ausschließlich über die Internetseite www.impfen-sh.de oder telefonisch unter den Telefonnummern 116 117 oder 0800/ 455 655 0 möglich ist. Eine Terminvereinbarung oder Impfung durch das Gesundheitsamt des Kreises findet nicht statt.