Schülerbeförderung im Kreis Plön

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Grundsätzlich ist gemäß § 114 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) der örtliche Schulträger (Stadt, Gemeinde, Amt oder Schulverband) zuständig für die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet ihre Wohnung haben und eine Grundschule, ein Förderzentrum oder die Jahrgangsstufen 5 – 10 einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule des Schulträgers besuchen.

Der Kreis Plön ist als Schulträger zuständig für die Schülerbeförderung zu den allgemeinbildenden Gymnasien in Heikendorf, Lütjenburg, Plön und Preetz sowie der Gemeinschaftsschule in Lütjenburg, sofern die Wohnung der Schülerin oder des Schülers im Kreisgebiet liegt. Außerdem ist der Kreis Plön zuständig für die Schülerbeförderung von Schülerinnen und Schülern, die im Kreis Plön wohnen und eine öffentliche allgemeinbildende Schule bis einschließlich Klassenstufe 10 außerhalb des Kreisgebietes besuchen.

Die Kostenübernahme muss bei dem jeweils zuständigen Träger der Schülerbeförderung beantragt werden. Dieser prüft, ob die Kosten übernommen werden können.

Aktuell gültige Regelungen im Kreis Plön

Kostenübernahme nach der Schülerbeförderungssatzung

Schüler/-innen der Klassenstufen 1 bis 10 an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, die nach den Regelungen der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Plön einen Anspruch auf Kostenübernahme in der Schülerbeförderung haben, erhalten ein Deutschlandticket ohne Zuzahlung.

Ein Anspruch auf Kostenübernahme liegt in der Regel dann vor, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart über zwei Kilometer (Klassenstufen 1 bis 4) bzw. vier Kilometer (Klassenstufen 5 bis 10) entfernt ist. Voraussetzung ist zudem, dass der Hauptwohnsitz im Kreis Plön liegt und nicht dem Schulort der nächstgelegenen Schule entspricht. Die besuchte Schule kann auch außerhalb des Kreises Plön liegen.

Für die Ausgabe des Deutschlandtickets sind die jeweiligen Schulträger als Träger der Schülerbeförderung zuständig.

Ausnahme: Schüler/-innen, die eine Schule außerhalb des Kreises Plön besuchen, wenden sich bitte an den Kreis Plön als in diesen Fällen zuständiger Träger der Schülerbeförderung.

Hinweis für das Schuljahr 2025/2026
Damit zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 ein Ticket ausgehändigt werden kann, muss die Antragstellung bis spätestens zum 31. Mai 2025 erfolgen. Bei einer späteren Antragsstellung kann nicht gewährleistet werden, dass die Schüler-/innen eine Fahrkarte zum Schuljahresbeginn erhält.

Verfügbare Dokumente

Deutschland-Schulticket

Schüler/-innen, die im Kreis Plön wohnen und keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme in der Schülerbeförderung nach der Schülerbeförderungssatzung haben, können für eine Zuzahlung von zurzeit 38 € das sogenannte Deutschland-Schulticket im Abonnement erwerben. Hierzu zählen insbesondere Schülerinnen und Schüler an

  • allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 1 bis 10, die zu nah an der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart wohnen
  • allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 11 bis 13
  • berufsbildenden Schulen ohne Arbeitgeber
  • Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen)
  • Förderzentren

Beim Deutschland-Schulticket handelt es sich ebenfalls um ein Deutschlandticket mit dem gleichen Leistungsumfang, jedoch zu einem ermäßigten Preis.

Das Deutschland-Schulticket kann von Schülerinnen und Schülern mit Hauptwohnsitz im Kreis Plön ausschließlich und direkt über einen Bestellschein bei den Verkehrsbetrieben Kreis Plön (VKP) bestellt werden. Bitte beachten Sie, dass auf dem Bestellschein der Schulbesuch durch die Schule bestätigt werden muss. Alternativ kann dem Bestellschein eine aktuelle Schulbescheinigung beigefügt werden.
Der Bestellschein muss eigenverantwortlich an die VKP, Diedrichstr. 5 in 24143 Kiel gesendet werden.

Abonnement-Beginn ist zum 1. eines beliebigen Monats möglich. Der Antrag muss bis spätestens zum 15. des Vormonats bei der VKP vorliegen.

Verfügbare Dokumente

Häufige Fragen zur Schülerbeförderung (FAQ)

Weitere Informationen zum Deutschlandticket in der Schülerbeförderung im Kreis Plön, dem Deutschland-Schulticket und den jeweiligen Bezugsvoraussetzungen sowie zur Schülerbeförderung im Allgemeinen erhalten Sie in den zum Download angebotenen FAQ (letzte Änderung am 6. Januar 2025. Bitte schauen Sie zunächst an dieser Stelle, ob Ihre Fragen zu dem Thema hier bereits beantwortet werden. Sollte Ihr Anliegen unbeantwortet bleiben, stehen wir Ihnen für telefonische Auskünfte während der Sprechzeiten oder per E-Mail gerne zur Verfügung.

Verfügbare Dokumente

Sprechzeiten

Telefon:          04522/743-420 (Frau Wirtz)
                        Montag, Donnerstag und Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                        Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
E-Mail:            christine.wirtz@kreis-ploen.de