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Erläuterungen zur Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens beim Kreis Plön

Schrittweise Umstellung auf SEPA beginnt ab dem 01. August 2013

Die Abkürzung SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. Hierbei handelt es sich um den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, der zum Ziel hat, eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen zu schaffen.
Nach der Umsetzung von SEPA stehen dann europaweit Zahlungsinstrumente zu vergleichbaren Bedingungen zur Verfügung. Hiervon ist der komplette unbare Zahlungsverkehr betroffen wie zum Beispiel Auslands- und Inlandsüberweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.
An dem Zahlungssystem SEPA nehmen insgesamt 32 Länder teil, wozu neben den 27 EU-Mitgliedstaaten die 3 EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz und Monaco gehören.
 
Für Sie als Bürgerinnen und Bürger des Kreises Plön ändert sich im Wesentlichen nichts. Sollten Sie beispielsweise dem Kreis Plön eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben (für Abfall- oder Kreismusikschulgebühren etc.), wird diese in ein sogenanntes SEPA Lastschrift-Mandat umgewandelt und ist weiterhin gültig, solange Sie dieser Umwandlung nicht widersprechen. Über diese Umwandlung werden bzw. wurden Sie folglich informiert.
 
Künftig werden Sie eine Vorabinformation (Ursprungsbescheid oder gesondertes Schreiben) über die genaue Betragshöhe, das genaue Datum, die neu eingeführte Gläubiger-Identifikations-Nummer des Kreises Plön sowie die ebenfalls neu eingeführte Mandatsreferenz-Nummer zur exakten Zuordnung der Lastschrift erhalten.
Selbstverständlich haben Sie bei Lastschriften auch weiterhin eine Widerspruchsfrist, die grundsätzlich bis zu acht Wochen ab dem Buchungstag beträgt und unter bestimmten Voraussetzungen sogar 13 Monate andauern kann.
Der eigentliche Umstellungsaufwand liegt bei der Verwaltung, die die bestehenden Datensätze mit Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC umwandeln, die Bürgerinnen und Bürger über diese Wandlung informieren und künftig eine Vorabankündigung bei Lastschriften verschicken muss etc.
Der vom Gesetzgeber vorgesehene letztmögliche Einführungstermin von SEPA ist der 01. Februar 2014. Bis zu diesem Termin  muss die Umstellung abgeschlossen sein und der unbare Zahlungsverkehr darf nur noch nach den neuen SEPA-Regeln erfolgen.
 
Nähere Informationen zu SEPA erhalten Sie z.B. unter www.sepadeutschland.de.

20.06.2013 
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