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Kindertageseinrichtungen / Kindergärten
[Nr.99041004034000 ]

Leistungsbeschreibung

Formen der Kindertagesbetreuung sind Kindertageseinrichtungen wie Kinderkrippen, -gärten, -horte und Kindertagespflege und Kinderhäuser.

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten oder Kindertagespflege. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen. 

Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. 

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.

DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IM KREIS PLÖN KÖNNEN HIER EINGESEHEN WERDEN (BEDARFSPLAN)

Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen werden Elternbeiträge erhoben.

Der Kos

Verfügbare Dokumente

Kontakt

Heimaufsicht für
Stadt Schwentinental
Amt Probstei
Amt Lütjenburg
Amt Schrevenborn

Bianca Coen
Tel.: 04522/743-497
Fax: 04522/743-95497
bianca.coen@kreis-ploen.de

Heimaufsicht für
Stadt Preetz
Stadt Plön
Amt Bokhorst-Wankendorf
Amt Großer Plöner See
Amt Preetz-Land
Gemeinde Ascheberg
Gemeinde Bösdorf
Gemeinde Bönebüttel

Christiane Richter
Tel.: 04522/743-221
Fax: 04522/743-95221
christiane.richter@kreis-ploen.de

Qualitätsaufsicht für
Stadt Schwentinental
Amt Probstei
Amt Lütjenburg
Amt Schrevenborn
Daniela Stüben
Tel.: 04522/743-738
Fax: 04522/743-95738
daniela.stueben@kreis-ploen.de

Qualitätsaufsicht für 
Stadt Preetz
Stadt Plön
Amt Bokhorst-Wankendorf
Amt Großer Plöner See
Amt Preetz-Land
Gemeinde Ascheberg
Gemeinde Bösdorf
Gemeinde Bönebüttel
und
Investive Förderung für das gesamte Kreisgebiet
Martin Voß
Tel.: 04522/743-411
Fax: 04522/743-95411
martin.voss@kreis-ploen.de

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.

Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn

  • es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
  • diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
  • die Erziehungsberechtigten
    • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

Verfügbare Dokumente

Icon Formular Hinweise zum Datenschutz  | PDF-Dokument, 247 kB

Zuständige Behörde

Abteilung Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit »
Abteilungsleiterin: Bärbel Staudler
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 222
Fax: +49 4522 74395 222
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/

Kontakt

Zuständig für: Heimaufsicht für Schwentinental, Ämter Probstei, Lütjenburg, Schrevenborn

Bianca Coen »
Telefon: +49 4522 743 497
Fax: +49 4522 743 95 497
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Heimaufsicht f. Preetz,Plön,Bokhorst-Wankend.,Gr. Plöner See,Preetz-L.,Ascheberg, Bösdorf,Bönebüttel

Christiane Richter »
Telefon: +49 4522 743 221
Fax: +49 4522 743 95 221
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Qualitätsaufsicht

Daniela Stüben »
Telefon: +49 4522 743 738
Fax: +49 4522 743 95 738
E-Mail schreiben oder Formular

Zuständig für: Qualitätsaufsicht und investive Förderung

Martin Voß »
Telefon: +49 4522 743 411
Fax: +49 4522 743 95 411
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