
Was erledige ich wo?
Kindertageseinrichtungen / Kindergärten
[Nr.99041004034000 ]
Leistungsbeschreibung
Formen der Kindertagesbetreuung sind Kindertageseinrichtungen wie Kinderkrippen, -gärten, -horte und Kindertagespflege und Kinderhäuser.
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten oder Kindertagespflege. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
An wen muss ich mich wenden?
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.
DIE KINDERTAGESEINRICHTUNGEN IM KREIS PLÖN KÖNNEN HIER EINGESEHEN WERDEN (BEDARFSPLAN)
Elternbeiträge für Kita und Kindertagespflege
Der Kos
Verfügbare Dokumente
§ 47 SGB VIII Meldepflicht
Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
und Kindertagespflege
mit den dazugehörigen Anlagen:
Anlage II
Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege
Satzung zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Anlage III
Richtlinie Ermäßigung des Teilnehmerbetrages für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege -Sozialstaffel-
Anlage IV
Förderrichtlinie Investitionen Kindertageseinrichtungen
Anlage IV/1
Anlage IV/2
Anlage IV/3
Kontakt
Heimaufsicht für
Stadt Schwentinental
Amt Probstei
Amt Lütjenburg
Amt Schrevenborn
Bianca Coen
Tel.: 04522/743-497
Fax: 04522/743-95497
bianca.coen@kreis-ploen.de
Heimaufsicht für
Stadt Preetz
Stadt Plön
Amt Bokhorst-Wankendorf
Amt Großer Plöner See
Amt Preetz-Land
Gemeinde Ascheberg
Gemeinde Bösdorf
Gemeinde Bönebüttel
Christiane Richter
Tel.: 04522/743-221
Fax: 04522/743-95221
christiane.richter@kreis-ploen.de
Qualitätsaufsicht für
Stadt Schwentinental
Amt Probstei
Amt Lütjenburg
Amt Schrevenborn
Daniela Stüben
Tel.: 04522/743-738
Fax: 04522/743-95738
daniela.stueben@kreis-ploen.de
Qualitätsaufsicht für
Stadt Preetz
Stadt Plön
Amt Bokhorst-Wankendorf
Amt Großer Plöner See
Amt Preetz-Land
Gemeinde Ascheberg
Gemeinde Bösdorf
Gemeinde Bönebüttel
und
Investive Förderung für das gesamte Kreisgebiet
Martin Voß
Tel.: 04522/743-411
Fax: 04522/743-95411
martin.voss@kreis-ploen.de
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn
- es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
- diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
- die Erziehungsberechtigten
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
- Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Verfügbare Dokumente


Zuständige Behörde
Abteilungsleiterin: Bärbel Staudler
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 222
Fax: +49 4522 74395 222
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
Kontakt
Zuständig für: Heimaufsicht für Schwentinental, Ämter Probstei, Lütjenburg, Schrevenborn
Zuständig für: Heimaufsicht f. Preetz,Plön,Bokhorst-Wankend.,Gr. Plöner See,Preetz-L.,Ascheberg, Bösdorf,Bönebüttel
Telefon: +49 4522 743 221
Fax: +49 4522 743 95 221
E-Mail schreiben oder Formular