Online-Hygienebelehrung nach §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
- Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung.
- Die Daten werden datenschutzkonform übertragen.
- Bitte schalten Sie das Endgerät zehn Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf angerufen.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch die datenschutzrechtliche Einwilligung beziehungsweise Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Anschließend haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Folgenden lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden.
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalten des Belehrungsvideos wenden Sie sich sich bitte per E-Mail an gesundheitsamt@kreis-ploen.de
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Onlinebelehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ kann Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet werden.
Wie kann ich mich zur Onlinebelehrung anmelden?
Einen Termin für die Onlinebelehrung können Sie hier kostenpflichtig buchen: https://ploe.gotzg.de
Sollte es im Laufe der Terminbuchung zu Problemen kommen, wenden Sie sich bitte an den Support des TZG unter der 02182 - 8507 65.
Bitte beachten Sie, dass aus steuerrechtlichen Gründen keine explizite Rechnungsstellung erfolgen kann.
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Welche Unterlagen muss ich für eine Gebührenbefreiung vorweisen?
Möchten Sie eine Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen, müssen Sie vorab eine entsprechende Bescheinigung des Trägers an gesundheitsamt@kreis-ploen.de senden. Informieren Sie sich bitte vor einer Terminbuchung unter der oben stehenden Telefonnummer über diese Möglichkeit. Eine kostenbefreite Belehrung findet nach Absprache grds. in Präsenz statt.
Kann ich als minderjährige Person die Onlinebelehrung nutzen?
Ja, minderjährige Personen müssen jedoch eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.
Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule in Präsenz statt. Informieren Sie sich gerne vorab unter der oben stehenden Telefonnummer über diese Möglichkeit.