KREISVERWALTUNG EINGESCHRÄNKT GEÖFFNET.
Es gelten dabei jedoch folgende Regeln:
Der Einlass erfolgt nur nach Terminvergabe! Es wird darum gebeten, diese schriftlich oder telefonisch zu vereinbaren.
Termine in der Zulassungsstelle, der Fahrerlaubnisbehörde und der Ausländerbehörde können Sie hier buchen: Onlinetermine Zulassungsstelle / Führerscheinstelle / Ausländerbehörde
Die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Schwentinental ist seit dem 01.12.2022 ausschließlich für Kunden mit Termin geöffnet.
Bitte beachten Sie hier die gesonderten Hinweise zum Erdbeben in der Türkei.
Die Ausländerbehörde des Kreises Plön ist -insbesondere durch den Ukraine-Konflikt- weiterhin stark belastet und daher telefonisch leider nur eingeschränkt erreichbar. Bitte stellen Sie Anfragen zurzeit nur schriftlich an auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de beziehungsweise soweit zutreffend an ukraine@kreis-ploen.de . Bei Terminwünschen nehmen Sie bitte das Angebot der Onlineterminvergabe wahr.
Als wichtiges Standbein der Energiewende im Norden Deutschlands gehört die Windenergie. Diese Erzeugungsform muss für ein Gelingen der Energiewende ausgebaut und sinnvoll in das Energiesystem integriert werden. Dabei gilt es die verschiedenen und zum Teil widersprüchlichen Aspekte aus anderen Bereichen (z.B. dem Vogel- und Naturschutz oder dem Schutz von Anwohner*innen) zu beachten und bei der Planung zu berücksichtigen. Eine wesentliche Grundlage bilden dabei entsprechende Planungsgrundlagen wie der Landesentwicklungsplan (LEP) oder die Regionalentwicklungspläne.
Der Kreis Plön bringt sich bei der Erarbeitung dieser wichtigen Grundlagen ein und steht mit Betreibern und Planern von Windkraftanlagen in Kontakt.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endete am 3. Januar 2018. Der Kreis Plön hat innerhalb dieser Frist eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahme des Kreises Plön zum Entwurf der Landesplanung wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 beschlossen und mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Abt. IV Landesplanung und ländliche Räume, Referat IV 62 weitergegeben.
Im Kreisgebiet haben zahlreiche Gemeinden eigene Stellungnahmen zu den Plänen der Landesregierung erarbeitet und im Rahmen des Verfahrens an die Landesplanung gerichtet.
Diese Stellungnahmen aus dem Kreisgebiet sind im Folgenden hier einsehbar:
...zu den in den Entwürfen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 zur Windenergienutzung sowie zur Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie) für den Planungsraum II ausgewiesenen Vorranggebieten
zur Stellungnahme der Gemeinden zum „Entwurf des Regionalplanes des Planungsraumes II (Sachthema Windenergie)