Was erledige ich wo?
Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
[Nr.99110011008000 ]
Leistungsbeschreibung
Als Tiergehege gelten ortsfeste Anlagen außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden, in denen Tiere wild lebender Arten in Gefangenschaft gehalten werden.
Die Errichtung, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Tiergehegen bedürfen der Genehmigung. Diese wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.
Keiner Genehmigung bedürfen Tiergehege,
- die unter staatlicher Aufsicht stehen,
- die nur für kurze Zeit aufgestellt werden oder eine Fläche von nicht mehr als 50 m² beanspruchen,
- in denen nur eine geringe Anzahl an Tieren oder Tiere mit geringen Anforderungen an ihre Haltung gehalten werden oder in denen höchsten zwei Greifvögel der Arten Habicht, Steinadler und Wanderfalke gehalten werden und der Halter Inhaber eines gültigen Falknerscheins ist.
Rechtsgrundlage
- § 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- § 28 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.13 - VwGebV.
Bitte verwenden Sie das
Antragsformular für die Genehmigung eines Tiergeheges,
um die Vollständigkeit der Antragsunterlagen sicherzustellen. Darin ist eine Liste der erforderlichen Unterlagen enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Genehmigung der Einrichtung, Änderung oder des Betriebes von Tiergehegen fallen Gebühren zwischen 10,00 und 2.560,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Zuständige Behörde
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Krögen 6, 24306 Plön
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 400
Fax: +49 4522 74395 400
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/