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Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
[Nr.99071002001000 ]

Leistungsbeschreibung

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten.

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt,
  • ist auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern.

Verfahrensablauf

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein:

  • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest (über Masernschutz)

Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

Neuer Kurs zur Qualifizierung in der Kindertagespflege

Die Förde-VHS bietet in Kiel ab 24. April 2024 wieder einen Kurs zur Grundqualifizierung für Kindertagespflegepersonen nach dem QHB-Konzept an.
Bei erfolgreichem Abschluss wird nach jedem Qualifizierungsteil ein Zertifikat erworben, das vom Bundesverband für Kindertagespflege e.V. ausgestellt wird und bundesweit anerkannt ist. Die Kursgebühren können rückwirkend, bei Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson im Kreis Plön, erstattet werden. 
Voraussetzung für die Anmeldung zum Kurs ist eine Eignungsbestätigung von der Fachberatung Kindertagespflege.

Am Dienstag, den 20. Februar 2024 findet eine Online-Informationsveranstaltung, in der Zeit von 18:00 - 19:30 Uhr, statt.

Die Veranstaltung wird mit Zoom durchgeführt. Die Teilnehmenden erhalten von der Förde-VHS einen Einladungslink kurz vor Veranstaltungsbeginn per Mail. Die Anmeldungen für die kostenlose Infoveranstaltung und ggf. den Kurs erfolgen über die Förde-VHS. Weitere Informationen sind der Homepage der Förde-VHS unter dem Reiter "Beruf und Schule"-"Aus- und Fortbildung: Pädagogik und Psychologie", zu entnehmen.

Bei Fragen und Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson dürfen Sie sich auch gern an das Team der Fachberatung Kindertagespflege im Kreis Plön wenden.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn

  • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
  • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
  • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII
  • Masernschutz
  • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis)
  • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Die Kolleginnen der Fachberatung sind wie folgt erreichbar:

Tanja Diekmann
Zuständig für:
Stadt Schwentinental
Amt Schrevenborn
Amt Selent/Schlesen
Tel.: 04522/743-716
tanja.diekmann@kreis-ploen.de

Delia Hamann
Zuständig für:
Amt Lütjenburg
Amt Preetz-Land
Amt Bokhorst-Wankendorf
Gemeinde Bönebüttel
Tel.: 04522/743-584
delia.hamann@kreis-ploen

Christiane Lorek
Zuständig für
Stadt Preetz
Stadt Plön
Gemeinde Bösdorf
Tel.: 04522/743-450
christiane.lorek@kreis-ploen.de

Karin Magen
Zuständig für
Amt Probstei
Amt Großer Plöner See
Gemeinde Ascheberg
Tel.: 04522/743-717
karin.magen@kreis-ploen.de

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Fachlich freigegeben am

05.04.2022

Zuständige Behörde

Abteilung Kindertagesbetreuung und Jugendarbeit »
Abteilungsleiterin: Bärbel Staudler
Amt für Familie und Jugend
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Karte anzeigen
Telefon: +49 4522 743 222
Fax: +49 4522 74395 222
E-Mail schreiben oder Formular
https://www.kreis-ploen.de/
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