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Was erledige ich wo?
Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
[Nr.99013036207000 ]
Leistungsbeschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.