
Was erledige ich wo?
Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
[Nr.99129015006000 ]
Leistungsbeschreibung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Rechtsgrundlage
- §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Zuständige Behörde
Hamburger Straße 17-18
Besucheradresse: Krögen 6
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 549
Fax: +49 4522 74395 549
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Zuständige Behörde
Amt für Umwelt
Hamburger Straße 17-18
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24306 Plön
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Telefon: +49 4522 743 303
Fax: +49 4522 74395 303
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