
Kostenfreie Abfuhr von gebündeltem Strauchwerk
Zeitraum
Die genauen Abfuhrtermine mit weiteren Hinweisen werden den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Plön in den kommenden Tagen per Postwurfsendung zugestellt. Die Abfuhrtermine sind auch hier abrufbar:
Verfahren
Einschränkungen
Gefüllte Plastiksäcke bleiben weiterhin von der Mitnahme ausgeschlossen. Kleinere Pflanzenabfälle sollen auf den eigenen Komposthaufen oder in die braunen Biotonnen gegeben werden. Wer nicht selbst kompostiert oder wem die Biotonne nicht ausreicht, kann für die nicht bündelbaren Pflanzenabfälle amtliche Grünabfallsäcke aus Papier benutzen.
Diese kompostierbaren Papiersäcke mit einem Volumen von 60 Litern können gegen eine Gebühr von 2,55 Euro je Stück in beliebiger Menge gekauft und mit Laub, Blumenresten oder Heckenschnitt befüllt werden. Die Grünabfallsäcke werden zusammen mit dem gebündelten Ast- und Strauchwerk vom Straßenrand abgefahren.
Allgemeines
Unabhängig von dieser Aktion empfiehlt die Abfallwirtschaft die Verwendung der Grünabfallsäcke bei zeitweise auftretenden Übermengen von Gartenabfällen. Diese können ganzjährig neben den vorhandenen Biotonnen zur Abfuhr bereitgestellt werden. Bei regelmäßig auftretenden Übermengen empfiehlt sich die Bestellung einer größeren Biotonne. Außerdem kann Grünabfall noch bis Mitte Dezember auf einem der vom Kreis Plön betriebenen Kompostplätze (in (Plön, Wankendorf, Schönberg und Helmstorf) angeliefert werden.
Weitere Infos:
24306 Plön
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Telefon: +49 4522 7474 74
Fax: +49 4522 744 55 97
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-ploen.de
Web: https://www.kreis-ploen.de/
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Kontakt
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