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16.01.2017

Entsorgung von Dämmstoffen wieder gelockert

Das Amt für Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Entsorgungsregeln für HBCD-haltige Dämmstoffe (Styropor) vorübergehend gelockert wurden.
Die Einstufung der HBCD-haltigen Dämmplatten als Sonderabfall zum 01.10.2016 hatte im vergangenen Jahr bundesweit für erheblichen Wirbel gesorgt. Einerseits mussten die alten Dämmplatten getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden, andererseits verfügten die Entsorgungsanlagen häufig nicht über die erforderliche Genehmigung, Dämmplatten thermisch zu entsorgen. Da HBCD-haltige Dämmplatten in nahezu allen Dach-, Fassaden-, Decken- und Bodendämmungen als Dämmstoff eingesetzt wurden, führte die Entsorgung zu einem bundesweiten Engpass, einige sprachen auch von einem Entsorgungsnotstand.
Um die Situation auf dem Entsorgungsmarkt zu entspannen, beschloss der Gesetzgeber jetzt die zeitlich begrenzte Rückstufung zu einem nicht gefährlichen Abfall. Damit ist die rechtliche Entsorgungssituation wie vor dem 01.10.2016 wieder hergestellt. Diese Übergangsregelung gilt allerdings nur bis zum 31.12.2017.
Nach Lockerung der rechtlichen Rahmenbedingungen hat sich die Entsorgungssituation etwas entspannt. Die Entsorgungsunternehmen gehen in der Praxis sehr unterschiedlich mit der neuen Situation um. Das Amt für Abfallwirtschaft empfiehlt daher, vorhandene Lagerbestände sowie neu anfallende Dämmplatten in diesem Jahr zu entsorgen. Vor der Entsorgung sollten bei den Entsorgungsfirmen Erkundigungen über die Entsorgungsmodalitäten und über die zu erwartenden Kosten eingeholt werden.

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