Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Wer ist im Kreis Plön zuständig?
Für diese Leistungsart sind im Kreis Plön die Sozialämter der Städte, Ämter und Gemeinden zuständig. Der Kreis Plön ist hier als Fachaufsicht tätig.
Die Kreisverwaltung ist für die Leistungen nach dem SGB XII innerhalb von Einrichtungen zuständig.
Die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen sind für die Leistungen nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen zuständig.
Aus dem angefügten Dokument können Sie das für Ihren Wohnort zuständige Sozialamt heraus finden.
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) und Vermögen im Alter oder bei Erwerbsminderung nicht für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts ausreichen, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch nehmen:
- Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren.
- Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, bei Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren + x Monate. Für die Personen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1967 gilt hinsichtlich des Erreichens der Altersgrenze eine gesetzliche Stufenregelung.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Sie können den Antrag auf Leistungen der Grundsicherung auch stellen, wenn Sie in einem Heim (besondere Wohnformen) leben.
3. Abschnitt
Frist
- 12 Monat(e)
- Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
Erforderliche Unterlagen
Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:
-
Kopie eines Ausweisdokuments:
- Personalausweis oder
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
-
Nachweise über Ihr Einkommen:
- Rentenbescheide
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
-
Nachweise über vorhandenes Vermögen:
- Sparguthaben
- Lebensversicherung
-
Nachweise über Ausgaben:
- Mietvertrag
- Heizkosten
- Unterlagen über Versicherungsbeträge
Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.
Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Onlinedienste
Voraussetzungen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie erhalten, wenn
- Sie volljährig sind und
-
entweder
- auf nicht absehbare Zeit nur noch weniger als 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können oder
- die Regelaltersgrenze erreicht haben - diese Altersgrenze steigt seit 2012 stufenweise von 65 Jahre auf 67 Jahre an - und
- Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und
- Sie keine – oder keine ausreichenden – Leistungen aus Versicherungs- und Versorgungssystemen bekommen und
- Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zudem können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auch erhalten, wenn Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage