Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
Leistungsbeschreibung
Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen, Schreddern oder Kompostieren möglich.Kompostplätze im Kreis Plön
Wichtige Information: Zufahrt zum Kompostplatz Plön ab 15. Juni 2026 geändert
Ab Montag, den 15. Juni 2026, ist die Zufahrt zum Kompostplatz Plön über Rathjensdorf/Tramm gesperrt.
Die Anfahrt erfolgt dann vorübergehend von Plön aus über einen Schotterweg. Bitte beachten Sie diese Änderung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und danken für die Beachtung der neuen Zufahrtsregelung.
| Plön (Tweelhörsten) Wankendorf (Drögenkuhlen) Schönberg (Brookauweg) Helmstorf (An der B 202) |
Öffnungszeiten:
Sonnabend von 8.00 - 13.00 Uhr Winterpause: Erste Öffnung 14.03.2026
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Hier werden saubere Grünabfälle angenommen!
Anlieferungspreise:
saubere Grünabfälle bis 0,3 cbm = 4,00 EUR
saubere Grünabfälle bis 0,5 cbm = 6,00 EUR
In der Benutzungsordnung sind die Anlieferungsbedingungen und Entgelte geregelt.
Hier erhalten Sie Qualitätskompost als Bodenverbesserer für den Garten!
Verkaufspreise:
30 Liter Kompost = 1,00 EUR
1 Mehrwegbeutel = 0,50 EUR
Kompost 0,5 cbm = 5,00 EUR
Unser Kompost entspricht den Qualitätsvorgaben der Bioabfallverordnung. Der Kompost wird regelmäßig gutachterlich bewertet. Die aktuelle Zusammensetzung nebst der Untersuchungsergebnisse hängen an den jeweiligen Plätzen aus.
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Frist
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.