Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

Ihr Wohnort

Leistungsbeschreibung

Gartenabfälle sind ausschließlich organische Pflanzenabfälle, die bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Gartens anfallen. Diese können Sie entweder in der Biotonne entsorgen oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle oder bei der Kompostierungsanlage direkt anliefern. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen, Schreddern oder Kompostieren möglich.

Kompostplätze im Kreis Plön

Wichtige Information: Zufahrt zum Kompostplatz Plön ab 15. Juni 2026 geändert
Ab Montag, den 15. Juni 2026, ist die Zufahrt zum Kompostplatz Plön über Rathjensdorf/Tramm gesperrt.
Die Anfahrt erfolgt dann vorübergehend von Plön aus über einen Schotterweg. Bitte beachten Sie diese Änderung, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und danken für die Beachtung der neuen Zufahrtsregelung.

Plön (Tweelhörsten)
Wankendorf (Drögenkuhlen)
Schönberg (Brookauweg)
Helmstorf (An der B 202)
Öffnungszeiten:  

Sonnabend von 8.00 - 13.00 Uhr

Winterpause: Erste Öffnung 14.03.2026


Betreiber:
Abfallwirtschaftsgesellschaft
Kreis Plön mbH
Tel.: 04522/74 74 74
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-ploen.de

Hier werden saubere Grünabfälle angenommen!


Anlieferungspreise: 
saubere Grünabfälle bis 0,3 cbm =  4,00 EUR 
saubere Grünabfälle bis 0,5 cbm =  6,00 EUR

 

In der Benutzungsordnung sind die Anlieferungsbedingungen und Entgelte geregelt.

Hier erhalten Sie Qualitätskompost als Bodenverbesserer für den Garten!


Verkaufspreise:  
30 Liter Kompost = 1,00 EUR 
1 Mehrwegbeutel = 0,50 EUR 
Kompost 0,5 cbm = 5,00 EUR

Unser Kompost entspricht den Qualitätsvorgaben der Bioabfallverordnung. Der Kompost wird regelmäßig gutachterlich bewertet. Die aktuelle Zusammensetzung nebst der Untersuchungsergebnisse hängen an den jeweiligen Plätzen aus.

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Kosten

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Frist

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.