Staatliche Anerkennung im Studiengang Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik
Sie studieren Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik und möchten nach dem Bachelor-Abschluss die Staatliche Anerkennung absolvieren? Dann sind Sie hier genau richtig!
Der Kreis Plön sucht fortlaufend zu unterschiedlichen Eintrittsterminen für die Abteilung Soziale Dienste des Amtes für Familie und Jugend und für die Abteilung Hilfen für Menschen mit Behinderung des Amtes für Soziales Praktikantinnen und Praktikanten (m/w/d) für die Erlangung der Staatlichen Anerkennung.
Ob in der Eingliederungshilfe, dem Pflegekinder- und Adoptionsdienst, der Jugendgerichtshilfe oder im Allgemeinen Sozialen Dienst, der Kreis Plön bietet vielfältige Handlungsfelder für angehende sozialpädagogische Fachkräfte.
Einstellungsvoraussetzungen
- ein Hochschulabschluss, der zur Absolvierung des Weiterbildungsangebots staatlich anerkannte Sozialpädagogin / staatlich anerkannter Sozialpädagoge berechtigt (BASA, BAEB)
- hohe soziale Kompetenz und Fähigkeit, sich auf unterschiedliche Menschen und ihre Lebenssituationen einstellen zu können
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstreflexion und persönlichen Weiterentwicklung
- mündliche und schriftliche Kommunikationskompetenz
- Einfühlungsvermögen, Offenheit und Neugier
- Kreativität und Flexibilität
- Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit mit Wahrung professioneller Distanz
- Teamfähigkeit
Entgelt
Aktuell 2.176,21 Euro (brutto) Praktikantenentgelt bei Vollzeit nach dem Tarifvertrag für Praktikanntinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes
Zahlen, Daten und Fakten
Dauer des Anerkennungspraktikums
1 Jahr, bei Teilzeit entsprechend länger
Erholungsurlaub
30 Arbeitstage pro Jahr, ab 2027 sogar 31 Tage
Vorteile
Zum Beispiel
- Teilnahme an unserem Firmenfitness-Programm über Hansefit
- Zuschuss zum Fahrrad oder Jobticket
Ablauf des Anerkennungspraktikums
Im Anerkennungspraktikum vertiefen und wenden Sie die theoretischen Grundlagen aus dem Studiengang Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik an, indem Sie aktiv in die Prozesse der sozialpädagogischen Arbeit der Ämter eingebunden werden. Währenddessen erhalten Sie eine fachlich fundierte Einarbeitung und enge Begleitung durch berufserfahrene Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Sie erhalten vielfältige Möglichkeiten, Ihre sozialpädagogische Fachlichkeit und Persönlichkeit in der Arbeit mit Familien und Helfersystemen zu erproben und auszubauen. Regelmäßige Reflexionsgespräche sind fester Ausbildungsbestandteil.
Außerdem erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit zwischen Beratungsgesprächen im Amt und Außenterminen (zum Beispiel Hausbesuche bei den Familien, Gespräche in Jugendhilfeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Kinderschutzzentren und anderen) und eine Zusammenarbeit in einem motivierten Team mit interdisziplinärem Anschluss.
Beispiele für Tätigkeiten während des Anerkennungspraktikums
- Durchführung individueller Teilhabe- und Gesamtplanung
- Feststellung des passgenauen Unterstützungsbedarfes von Menschen mit psychischer, geistiger und/oder körperlicher Behinderung mit Zielvereinbarung
- Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien mit Bedarfen
- Hilfen zur Erziehung
- Kinderschutzarbeit
- Erschließen alternativer Hilfen und Rehabilitationsleistungen
- Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
Perspektive nach dem Anerkennungspraktikum
- Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als staatl. anerk. Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge in verschiedenen Fachdiensten der Kreisverwaltung.
- diverse interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
Einstellungstermin
Bewerbungsfrist
In unserem Bewerbungsportal finden Sie eine dauerhaft geschaltete Stellenausschreibung für das Anerkennungspraktikum in verschiedenen Stellen des Amtes für Familie und Jugend. Darüber hinaus bietet das Amt für Soziales im Bereich der Eingliederungshilfe ebenfalls zu unterschiedlichen Zeitpunkten Plätze an. Schauen Sie dazu regelmäßig in unser Bewerbungsportal.