Prüfung als Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragter ablegen
Volltext
Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter transportiert oder daran beteiligt ist, muss es mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Für diese Position müssen Sie einen Schulungsnachweis vorlegen, der dem Verkehrsträger entspricht, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für:
- Straßenverkehr
- Eisenbahnverkehr
- Binnenschiffverkehr
- Seeverkehr
Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Während die Wiederholungsprüfung der Verlängerung des Schulungsnachweises dient, können Sie mit der Ergänzungsprüfung weitere Verkehrsträger ergänzen.
Frist
- 5 Jahr(e)
- Der Schulungsnachweis ist 5 Jahre gültig und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden. Voraussetzung ist, dass Sie die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises vor Ablauf des ersten Schulungsnachweises ablegen. Wenn Ihr Schulungsnachweis nicht mehr gültig ist, müssen Sie erneut eine Erstschulung und -prüfung absolvieren.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
- bei Antrag: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters
- bei der Prüfung: Original der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters
Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:
- bei Antrag: Kopie des gültigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
- bei der Prüfung: Original des gültigen Schulungsnachweises
Kosten
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.
Verfahrensablauf
- Sie nehmen an der Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem anerkannten Schulungsveranstalter teil.
- Sie melden sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer (IHK) an.
- Die IHK prüft Ihre Unterlagen und bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung.
-
Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder Industrie- und Handelskammer (IHK) im Bundesgebiet ablegen.
- Die Prüfungsdauer bei der Grundprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 Minuten für einen Verkehrsträger und 250 Minuten für alle 4 Verkehrsträger.
- Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung ist abhängig von der Anzahl zu prüfender Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 50 Minuten für einen Verkehrsträger und 150 Minuten für insgesamt 3 Verkehrsträger.
- Die Prüfung erfolgt schriftlich. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie mindestens die Hälfte der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreichen.
- Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung erhalten Sie den Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte oder als Gefahrgutbeauftragter.
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Voraussetzungen
Zulassung zur Grundprüfung:
- Sie haben eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden bei einem anerkannten Schulungsveranstalter für den jeweiligen Verkehrsträger absolviert.
Zulassung zur Verlängerungsprüfung:
- Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
- Ihr Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger ist noch nicht abgelaufen.
Zulassung zur Ergänzungsprüfung:
- Sie verfügen bereits über einen gültigen Schulungsnachweis.
- Sie haben einen Ergänzungslehrgang von mindestens 7,5 Stunden Dauer für den zu prüfenden Verkehrsträger absolviert.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Rechtsbehelf
- In einigen Bundesländern: Widerspruch
- Verwaltungsgerichtsverfahren
- Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über
- Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung
Formulare
- Formulare: Anmeldeformular zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte der jeweiligen IHK
- Onlineverfahren möglich: teilweise (bei der Anmeldung)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)