Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen

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Wie Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen, werden auch Handwerkerleistungen in Privathaushalten steuerlich begünstigt. Die Steuerermäßigung können Sie mit der Steuererklärung geltend machen. Sie beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 1.200,00 EUR

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim Finanzamt oder Ihrem Steuerbüro, in welchem Umfang die Aufwendungen begünstigt sind.

Verfahrensablauf

  • Kosten für Handwerkerleistungen machen Sie mit der Einkommensteuererklärung geltend.
  • Verwenden Sie hierfür die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung.
  • Halten Sie die erforderlichen Nachweise bereit.

Voraussetzungen

Steuerlich begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung beauftragt werden und in deren Haushalt erbracht werden. Zu den Handwerkerleistungen zählen insbesondere:

  • das Streichen und Tapezieren von Innenwänden,
  • die Erneuerung von Bodenbelägen,
  • die Modernisierung von Badezimmern sowie
  • Garten- und Wegebauarbeiten auf dem Wohngrundstück.

Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen von Neubaumaßnahmen sind nicht steuerlich begünstigt.

Frist

Es gilt die jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung. 

Rechtsgrundlage(n)

§ 35a Einkommensteuergesetz (EStG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage