Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb anmelden
Volltext
Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ansprechpunkt
An das Ministerium für EnergieÂwende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Frist
Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
- aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.
Kosten
Keine