Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen
Volltext
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Verfahrensablauf
- Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
- Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
- Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
- Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
Frist
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Onlinedienste
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Urheber
Ansprechpunkt
Obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
- Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.