Beratung zur Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten in Anspruch nehmen
Volltext
Die Ziele des Infektionsschutzes sind,
- übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen,
- Infektionen frühzeitig zu erkennen und
- ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dies ist eine der Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Damit ist die Gesamtheit aller staatlichen Einrichtungen gemeint, die Gesundheitsgefahren abwehren, Krankheiten vorbeugen und die Gesundheit fördern.
Die Gesundheitsämter sind Teil des ÖGD. Diese beraten Sie individuell zu Themen des Infektionsschutzes, beispielsweise zu
- Schutzimpfungen,
- Tuberkulose,
- sexuell übertragbaren Krankheiten,
- HIV/AIDS,
- Hygiene-Vorschriften.
Außerdem informiert der ÖGD allgemein zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er geht beispielsweise auf folgende Fragen ein:
- Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten?
- Wie sind die Übertragungswege?
- Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?
Auf Bundesebene stellt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zudem Informationen für die Bevölkerung zum Thema Infektionsschutz bereit. Das Robert-Koch-Institut (RKI) erstellt entsprechende Informationen für die Fachöffentlichkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Downloads Infektionsschutz
Warnung vor Krätze (Skabies)
Im Kreis Plön ist in einer Gemeinschaftseinrichtung die Krätze aufgetreten. Die Krätze, medizinisch Skabies (Scabies), ist eine ansteckende Hauterkrankung, die von Milben verursacht wird. Die Milben und deren Kot lösen in der Haut eine allergische Reaktion aus, die mit Ausschlägen und starkem Juckreiz verbunden ist. Bei der Erstinfektion beträgt die Inkubationszeit (die Zeit zwischen Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitssymptomen) 2 bis 6 Wochen, bei Folgeinfektionen 1 bis 4 Tage. In komplizierten Fällen können durch die Hautöffnungen bei Skabiesbefall Bakterien eindringen und Hauteiterungen oder sogar schwere Nierenkomplikationen verursachen. Skabiesmilben werden direkt durch engen Körperkontakt oder indirekt über Kleidung und Stoffe übertragen. Je länger und intensiver der Kontakt, umso höher das Ansteckungsrisiko.
Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas sollten besonders wachsam sein, denn in Gemeinschaftseinrichtungen verbreiten sich Milben sehr leicht. Jeder, der wegen Hautsymptomen und Juckreiz zum Arzt geht, soll, falls in Ihrem Umfeld Krätze aufgetreten ist, den Arzt darauf hinweisen.
Die Symptome sind sehr unangenehm, mit der richtigen Therapie lässt sich die Krätze aber gut behandeln. Ganz wichtig dabei ist, dass die Therapie entsprechend Beipackzettel durchgeführt wird. Insbesondere bei der Behandlung mit Creme ist dabei darauf zu achten, die gesamte Körperoberfläche einzucremen (außer gegebenenfalls dem Gesicht). Sehen Sie dazu die Information zur Behandlung mit Tabletten oder Creme, ebenso auf dieser Webseite.
Das Amt für Gesundheit
Voraussetzungen
Sie möchten sich zu Fragen des Infektionsschutzes beraten lassen.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf nötig, da nur formlose Beratung und keine rechtlich bindende Entscheidung der Behörde