Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.

Kosten

  • Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

    Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.

    Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

  • 6 Woche(n)
    • Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • 9 Monat(e)
    • Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate befristet erteilt.
  • 1 Monat(e)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Hinweise (Besonderheiten)

  • Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.

Onlinedienste

Urheber

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