Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung beantragen
Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Kosten
- Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.
Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.
Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
- 6 Woche(n)
- Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- 9 Monat(e)
- Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 9 Monate befristet erteilt.
- 1 Monat(e)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Hinweise (Besonderheiten)
- Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
Onlinedienste
Urheber
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