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Geflügelpest: Geflügel in Haltungen mit mehr als 49 Tieren muss weiterhin im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 15.03.2026
Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein immer weiter aus. Auch im Kreis Plön wurde – neben den Ausbrüchen in Geflügelhaltungen - in mehreren ... Mehr
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Geflügelpest: Geflügel in Haltungen mit mehr als 49 Tieren muss im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden
Allgemeinverfügung gilt ab dem 23.11.2025 Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein immer weiter aus. Auch im Kreis Plön wurde – neben dem ... Mehr
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Geflügelpest: Geflügel muss im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden
Kreis Plön erlässt Allgemeinverfügung Mehr