• Antragsvoraussetzungen: Träger und Trägerinnen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der beruflichen Orientierung und den Herausforderungen der digitalen Transformation in der Arbeitswelt verfügen.
  • Enge Vernetzung mit Beteiligten im Übergang Schule-Beruf, wie zum Beispiel Schulen, Jugendeinrichtungen, Jugendberufsagenturen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfeeinrichtungen etc.