Kreisplanung
Die Kreisplanung ist innerhalb der Kreisbehörde zuständig für (Ausschnitt):
- Ortsentwicklung
- Beratung der Städte, Ämter und Gemeinden zu Inhalten der gemeindlichen Bauleitplanung
- zu Konzepten der Ortsentwicklung
- Angelegenheiten der räumlichen Kreisentwicklung
- Konzepte mit Raumbezug (z.B. Windenergiekonzept)
- Fachplanungen wie z.B. Planfeststellungsverfahren Regionalplanung Raumordnungsplanung
- Digitalisierung der Bauleitplanung
Grundlage für die Arbeit ist u.a. eine genaue Datenbasis. Beispiele sind auf den weiteren Seiten