Kreisplanung

Die Kreisplanung ist innerhalb der Kreisbehörde zuständig für (Ausschnitt):

  • Ortsentwicklung
  • Beratung der Städte, Ämter und Gemeinden zu Inhalten der gemeindlichen Bauleitplanung
  • zu Konzepten der Ortsentwicklung
  • Angelegenheiten der räumlichen Kreisentwicklung
  • Konzepte mit Raumbezug (z.B. Windenergiekonzept)
  • Fachplanungen wie z.B. Planfeststellungsverfahren Regionalplanung Raumordnungsplanung
  • Digitalisierung der Bauleitplanung

Grundlage für die Arbeit ist u.a. eine genaue Datenbasis. Beispiele sind auf den weiteren Seiten