Elektromobilität

Gemäß dem strategischen Handlungsziel des Kreises Plön aus dem Jahr 2012 „Natur und Umwelt zukunftsfähig gestalten und nachhaltig entwickeln“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Schadstoffemissionen zum Schutz der Atmosphäre reduzieren“ befasst sich der Kreis mit der Fragestellung, wie eine Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger im Mobilitätsbereich gelingen kann.

Auf Basis eines Kreistagsbeschlusses wurde im Jahr 2018 ein Elektromobilitätskonzept für den Kreis Plön beauftragt. Im Rahmen der Konzepterstellung wurden die im Kreisgebiet relevanten Akteursgruppen beteiligt. Die Ergebnisse des im Dezember 2018 fertig gestellten Gutachtens flossen unmittelbar in die Erstellung einer Richtlinie zur Förderung der E-Mobilität ein.

Die Gegenstände  der Förderrichtlinie liegen neben der Förderung eines öffentlichen Fahrradverleih-Systems (u.a.mit elektrisch unterstützten Rädern - Sprottenflotte) auch in der Förderung flankierender Maßnahmen wie Mobilitätsstationen sowie deren Verknüpfung zum ÖPNV.


Anträge zur Förderung von Bau und Betrieb von Sprottenflotte-Angeboten sowie Mobilitätsstationen entsprechend der Förderrichtlinie zur E-Mobilität des Kreis Plön können bis zum 30.04 formlos unter

mobilitaetsfoerderung@kreis-ploen.de

eingereicht werden.

  • Abschlussbericht Elektromobilitätskonzept

    Copyright:

  • E-Mobilität Förderrichtlinie 12-2025

    E-Mobilität Förderrichtlinie