Blauzungenkrankheit
Informationen zu Blauzungenkrankheit (BT, Bluetongue)
Am 08. August 2024 wurde in Schleswig-Holstein erstmalig das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen, nachdem sich das Virus im letzten Jahr von den Niederlanden ausgehend in großen Teilen Deutschlands ausgebreitet hatte. Die Blauzungenkrankheit ist gemäß dem EU-Tiergesundheitsrecht eine gelistete Tierseuche und unterliegt der Anzeigepflicht. Der Erreger ist das BT-Virus, von dem derzeit 24 klassische Serotypen bekannt sind.
Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Stechmücken (Gnitzen; Culicoides). Die Vermehrung des Virus in den Mücken wird durch Temperaturen von über 12°C begünstigt. Bei feuchtwarmer Witterung tritt die Erkrankung daher verstärkt in den Monaten mit hoher Gnitzenaktivität von Mai bis Oktober auf. Infizierte Gnitzen können auch über weite Strecken durch den Wind verdriftet werden. Dieses führt in der Westwindzone zu der beobachteten Ausbreitung der Erkrankung in Richtung Osten.
Keine Gefahr für den Menschen
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Für Verbraucher besteht beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten keine Gefahr.
Schleswig-Holstein verliert den BT-Freiheitsstatus
Durch die BT-Nachweise verliert Schleswig-Holstein den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Daraus ergeben sich sofortige Einschränkungen für die Verbrin-gung empfänglicher Tiere, zu denen vor allem Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas, aber auch weitere Wiederkäuerarten zählen.
Insbesondere dürfen diese Tiere nicht länger in EU-Mitgliedsstaaten verbracht werden, die frei von BTV sind. Auch das Verbringen in BTV-freie Bundesländer ist nur unter Auf-lagen möglich. Allgemeine Informationen zu den Verbringungsregelungen sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums Kiel eingestellt (siehe unten).
Meldung an Blauzungenkrankheit erkrankter Tiere
Tierhalter, die bei ihren Tieren Fieber, Fressunlust, Milchrückgang, gestörtes Allgemeinbefinden, gerötete Schleimhäute, Speichelfluss und Schwellungen von Kopf, Zunge und Lippen, Entzündungen der Euter- oder Klauenhaut sowie vermehrte Todesfälle beobachten, sollen dies tierärztlich abklären lassen und umgehend ihr zuständiges Veterinäramt informieren. Das Veterinäramt leitet in Absprache mit dem Tierhalter und dem Be-standstierarzt die notwendigen labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen ein.
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Plön, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, Telefon 04522-743-270, E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de
Schutz der Tiere vor der Blauzungenkrankheit vor allem durch IMPFUNG
Einen wirksamen Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit bietet nur eine Impfung gegen BTV-3. Sie verhindert zwar nicht sicher die Infektion der Tiere, verringert oder verhindert aber klinische Symptome und die Anzahl der Todesfälle. Auch die Ausscheidung der Erregermenge wird reduziert, so dass weniger andere Tiere angesteckt werden. Bezüglich der Impfung wenden Sie sich als Tierhalter an Ihren Bestandstierarzt.
Damit die Impfung wirken kann, ist es wichtig, dass die Grundimmunisierung einschließlich eines je nach Hersteller unterschiedlichen Zusatzzeitraumes von drei bis vier Wochen nach der Impfung abgeschlossen ist. Insbesondere in Beständen, in denen dies noch nicht geschehen ist, kann es hilfreich sein die Tiere durch eine Aufstallung beziehungsweise eine Behandlung mit Repellentien (Insektizide) gegen die Überträger der Erkrankung, die Gnitzen, zu schützen.
Die Impfung ist der wirksamste Schutz vor schweren Verläufen der Blauzungenkrankheit und wird vom Veterinäramt Plön dringend empfohlen!
Hinweis: Die in der Vergangenheit eingesetzten BT-Impfstoffe waren gegen andere BT-Serotypen gerichtet (vor allem BTV-8) und haben keine immunisierende Wirkung gegenüber dem aktuellen BTV-3-Geschehen.
Finanzielle Unterstützung der Impfung
Die Landesregierung / der Tierseuchenfonds unterstützt die tierhaltenden Betriebe bei der Impfung: Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 Euro pro Rind. Die Bestandsimpfungen sind vom Impftierarzt verbindlich in der HI-Tier-Datenbank zu dokumentieren. Die Eintragungen dienen gleichzeitig dazu, die Zuschussgewährung unbürokratisch umzusetzen und den BTV-3-Impfzuschuss je Tierbestand festzusetzen.
Service-Hinweis des Landwirtschaftsministeriums in Kiel
Um Fragen von Bürgerinnen und Bürgern rund um das Thema Blauzungenkrankheit zu beantworten, hat das MLLEV ein Bürgertelefon eingerichtet. Dieses ist Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr besetzt und unter der Telefonnummer 0431 / 988 7100 erreichbar.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit (BTV-3) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die durch Gnitzen (kleine, blutsaugende Mücken) übertragen wird. Es erkranken vor allem Schafe und Rinder, aber auch Ziegen, Alpakas, Lamas und Wildwiederkäuer. BTV-3 trat im Herbst 2023 erstmals in Mitteleuropa auf.
In Deutschland sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und nun auch Schleswig-Holstein betroffen (Stand: 08.08.2024).
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit
- Informationen der Landesregierung (mit Regelungen zur Verbringung)
- Informationen zum Verbringen von Tieren (Zucht-, Nutz- und Schlachttiere)
- Informationen zum Verbringen von Zuchtmaterial (Sperma, Eizellen, Embryonen)
- Informationen für Jäger
- Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts
- Informationen der EU-Kommission