Erfolgte Vergaben VOB

Entsprechend § 20 Nr. 3 der VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, DIN 1960,  Ausgabe September 2012) erfolgt für Vergaben nach der VOB/A bei Beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 EUR ohne Umsatzsteuer nach Zuschlagserteilung eine Information über die Vergabe, die mindestens sechs Monate vorgehalten werden muss.

Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000 EUR


Beschränkte Vergaben ab einem Auftragswert von 25.000 EUR