Ausländerbehörde

Amt für Sicherheit, Ordnung und Veterinärwesen

Hamburger Straße 17–18
24306 Plön

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Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde des Kreises Plön nimmt Aufgaben des Aysl- und Ausländerrechtes wahr. Außerdem hat sie die Aufsicht über die Standesämter der Städte, Ämter und Gemeinden.

Als Download stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Antrag auf Änderung/Aufhebung der Wohnsitzauflage für Personen mit Aufenthaltstitel

Bundeseinheitliches Merkblatt zur Verpflichtungserklärung

Umverteilungsantrag für Personen in einem laufenden Asylverfahren

Umverteilungsantrag für Personen mit abgelehntem Asylverfahren

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgt. Diesen Termin können Sie hier vereinbaren:


Hinweis:

Es werden momentan keine Online-Termine hinsichtlich einer Einbürgerung oder zum Thema Ukraine (Erstregistrierung, Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG) angeboten. Für Fragen bezüglich einer Einbürgerung wenden Sie sich bitte an einbuergerung@kreis-ploen.de, für Fragen zum Thema Ukraine an ukraine@kreis-ploen.de.

Falls Sie hingegen einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, können Sie auch unseren Onlinedienst für die digitale Einbürgerung nutzen. Vor Antragstellung ist es zudem möglich, einen Vorabcheck durchzuführen. 

Diesen Onlinedienst finden Sie unter Antragsservice Einbürgerung.

Telefonisch werden keine Termine vergeben.

Ihre Gestattungen oder Duldungen können auch im Original zur Ausländerbehörde zur Verlängerung gesendet werden. 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Termine bezüglich einer Verpflichtungserklärung für syrische Staatsangehörige ausschließlich über das Anliegen "Verpflichtungserklärung nach dem Landesaufnahmeprogramm Syrien" zu buchen sind.  Das Aufnahmeprogramm wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. 

Hinweis:

Das Auswärtige Amt hat im Rahmen der Bund-Länder-Besprechung zum Thema Humanitäre Aufnahmen/Resettlement/Afghanistan auf die besondere Auslastung der Visastelle in Erbil aufmerksam gemacht. Folgenden Hinweis gilt es daher zu besachten:

Die damit einhergehenden langen Wartezeiten für die Vergabe von Terminen zur Beantragung von Visa können mitunter dazu führen, dass die Gültigkeit der Verpflichtungserklärungen (6 Monate) bei Vorsprache in der Visastelle bereits abgelaufen ist.  Die Ausländerbehörde des Kreises Plön weist darauf hin, dass erst ein Termin an der Visastelle beantragt, und die Verpflichtungserklärung frühestens 6 Monate vor dem Termin beantragt werden sollte, da andernfalls noch einmal eine Verpflichtungserklärung für 29 Euro bei Ablauf abgegeben werden muss.

Sie werden gebeten, angesichts des enormen Arbeitsaufkommens auf Zwischenfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer/es Anliegen/s zu verzichten.

Hier finden Sie Informationen zur Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ab dem 04.03.2024 in deutscher, ukrainischer sowie englischer Sprache:

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen (www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr/ukraine-aufenthaltserlaubnis).

Weitere Informationen: www.germany4ukraine.de

Продовжено: дозвіл на тимчасове перебування українців!

Ще чинні дозволи на тимчасове перебування українських біженців залишаються дійсними і надалі. Власникам цих дозволів не

потрібно подавати заяву на продовження терміну їх дії та відвідувати у зв'язку з цим відомства у справах іноземців.

Дозвіл на тимчасове перебування українців продовжено до 2025 року

Відповідно до розпорядження про продовження дії дозволів на тимчасове перебування українців, чинні з 1 лютого 2024

року дозволи на тимчасове перебування з метою тимчасового захисту, автоматично продовжуються до 4 березня 2025 року.

Вони видавалися та видаються згідно з § 24 абз. 1 "Закону про перебування іноземних громадян" іноземцям, які прибули до Німеччини у зв'язку з війною

в Україні. Біженцям не потрібно відвідувати компетентне відомство у справах іноземців для продовження терміну їх дії.

Extended: Ukraine Residence Permit!

Residence permits for Ukrainian refugees that are still valid remain valid. Holders of the permits are spared the need to apply for

an extension and the associated appointments with the immigration authorities.

Ukraine residence permit extended until 2025

Under the Ukraine Residence Permit Continued Validity Ordinance, residence permits for temporary protection that are still

valid as of 1 February 2024 will be automatically extended until 4 March 2025. These were and are granted in accordance

with Section 24 (1) of the Residence Act for foreigners who have travelled to Germany due to the war in Ukraine. Refugees do not

need to visit the relevant foreigners authority for an extension.

Zuständige Mitarbeiter

Aufenthaltsangelegenheiten:

Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

A Frau Biehl

B-I Frau Krause

J-O Frau Neufeind

P-Z Herr Christiansen

Duldungen, Gestattungen, Zuweisungen und Arbeitserlaubnisse:

Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

A-J Frau Wellendorf 

K-Z Frau Charlet

Freiwillige Ausreise:

Herr Eisele

Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten:

Frau Ißberner

Frau Steffen

Verpflichtungserklärungen, Reiseausweise für Ausländer, Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit:

Ausschließlich Reiseausweise für Ausländer:

Frau Krause

Antrag auf Anerkennung der Staatenlosigkeit und Verpflichtungserklärungen:

Herr Kregel-Olff

Öffnungszeiten Ausländerbehörde

Montag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag: 14:30 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag: geschlossen

Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde

Montag: 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch: keine telefonische Erreichbarkeit

Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag: keine telefonische Erreichbarkeit

Zuständig für 6 Dienstleistungen