Klassenstufe 1-10:
Die Satzung des Kreises Plön über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung) regelt, welche Kosten anerkannt bzw. übernommen werden können.
Ein Anspruch auf Kostenübernahme liegt in der Regel dann vor, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart über zwei Kilometer (Klassenstufen 1 bis 4) bzw. vier Kilometer (Klassenstufen 5 bis 10) entfernt ist. Voraussetzung ist zudem, dass der Hauptwohnsitz im Kreis Plön liegt und nicht dem Schulort der nächstgelegenen Schule entspricht. Die besuchte Schule kann auch außerhalb des Kreises Plön liegen.
Die Kostenübernahme muss bei dem jeweils zuständigen Träger der Schülerbeförderung beantragt werden.
Es werden die Kosten als notwendig anerkannt, die für die Beförderung zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulart entstehen. Sofern das Deutschlandticket im Jahresvergleich günstiger als ein Schülerticket ist, werden die Kosten für ein Deutschlandticket übernommen (derzeit Tarifzonen ab Preisstufe 3), in allen anderen Fällen werden die Fahrpreise im regulären SH-Tarif anerkannt.