Oberstufe, Berufsbildende Schulen, Auszubildende:
Der Kreis Plön gewährt Oberstufenschülern, Vollzeitschülern der Berufsbildenden Schulen und Auszubildenden in dualen Ausbildungsverhältnissen beim Kauf von Schülermonatskarten und Schülerwochenkarten einen Zuschuss von 50 Prozent des regulären Preises.
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Kreises Plön, auf die kein Anspruch nach dem Schulgesetz sowie der Satzung des Kreises Plön über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungssatzung) besteht.
Die allgemeinen Grundsätze der Schülerbeförderungssatzung (wie z.B. Mindestentfernung Wohnort-Schule von 4 Kilometern, Förderung nur zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart) gelten auch bei der Kreisförderung für Oberstufenschüler und Vollzeitschüler der Berufsbildenden Schulen.
Für Auszubildende wird eine Förderung für eine Wochen- oder Monatskarte zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätte nur gewährt, wenn der Wohnort und die Ausbildungsstätte im Kreis Plön liegen.
Die Förderung läuft am 31.07.2024 aus. Anträge für das Schuljahr 2023/2024 können dann noch bis zum 31.12.2024 beim Amt für Schule und Kultur eingereicht werden. Ab dem Schuljahr 2024/2025 besteht die Möglichkeit, das rabattierte Deutschland-Schulticket zu erwerben (siehe unten).