Quarantänebescheinigung für enge Kontaktpersonen

Enge Kontaktpersonen zu einer PCR-positiv getesteten Person haben sich gemäß der Allgemeinverfügung des Kreises Plön zur Absonderung in Quarantäne zu begeben.  Sind Sie sich nicht sicher, ob es sich bei Ihnen um eine enge Kontaktperson handelt wird auf folgenden Link des Robert-Koch-Institutes (RKI) verwiesen:

Kontaktpersonen-Nachverfolgung (KP-N) bei SARS-CoV-2-Infektionen , (siehe Ziffer 3.1.: Definition Kontaktperson).

Bitte beachten Sie darüber hinaus die Ausnahmen bestimmter Personengruppen von der Quarantänepflicht in Zusammenhang mit dem Immunisierungsstatus. Diese sind der aktuell geltenden Fassung der Allgemeinverfügung des Kreises Plön zu entnehmen.

Befinden Sie sich derzeit in Quarantäne und benötigen eine entsprechende Bestätigung hierüber, nutzen Sie bitte das nachstehende Formular und verzichten auf telefonische Nachfragen.

Bitte beachten Sie, dass eine Bestätigung erst nach Beendigung der Quarantäne ausgestellt werden kann. Schicken Sie uns das Formular daher erst nach Ihrer Quarantäne und achten Sie dabei auf vollständige Datenangaben. Die Bestätigung erhalten Sie anschließend auf postalischem Weg.

Als PCR-positive getestete Person benötigen Sie keine Bestätigung. Zur Vorlage für den Arbeitgeber beim Landesamt für Soziale Dienste im Kontext der Lohnfortzahlung genügt Ihr PCR-Test in Verbindung mit der Allgemeinverfügung sowie einem Genesenennachweis.

  • Bestätigung der Absonderung in der nachgenannten Anschrift aufgrund eines engen Kontaktes zu einer infizierten Person (Kontaktperson ersten Grades)