Informationen für Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen/ medizinischen Einrichtungen
Als Leitung von Gemeinschaftseinrichtungen / medizinischen Einrichtungen, insbesondere von:
Gemeinschaftseinrichtungen wie:
| 1. | Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten |
| 2. | Erlaubnispflichtigen Kindertagespflegen (nach § 43 Abs. 1 des achten Sozialgesetzbuches) |
| 3. |
Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen |
| 4. |
Heimen |
| 5. |
Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, Spätaussiedler und Flüchtlinge |
1. Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten
2. Erlaubnispflichtigen Kindertagespflegen (nach § 43 Abs. 1 des
achten Sozialgesetzbuches)
3. Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
4. Heimen
5. Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, Spätaussiedler und
Flüchtlinge
medizinischen Einrichtungen wie:
6. Krankenhäusern
7. Einrichtungen für ambulantes Operieren
8. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den
Krankenhäusern ähnliche medizinische Versorgung erfolgt.
9. Dialyseeinrichtungen
10. Tageskliniken
11. Entbindungseinrichtungen
12. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer
unter den Zahlen 6. bis 11. genannten Einrichtung vergleichbar sind
13. Arztpraxen, Zahnarztpraxen
14. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
dürfen Sie in Ihrer Einrichtung keine Personen beschäftigen, die zum Nachweis der Immunität oder ausreichenden Impfschutzes gegen Masern verpflichtet sind und diesen Nachweis Ihnen gegenüber nicht erbringen. Ist eine Person am 01.03.2020 schon bei Ihnen beschäftigt und erbringt den Nachweis nicht bis zum 31.07.2021 sind Sie verpflichtet, diese dem Amt für Gesundheit mit entsprechenden Daten zu melden.
Beginnt eine Person nach dem 01.03.2020 eine Tätigkeit in Ihrer Einrichtung, und erbringt diese Person den Nachweis nicht innerhalb von
8 Wochen nach Beginn der Tätigkeit, so haben Sie auch diese Person dem Amt für Gesundheit zu melden.
Ist eine Person vor 1970 geboren ist diese nicht zum Nachweis verpflichtet, da man dann als immun nach durchgemachten Masern gilt.