Gebühren für die Teilnahme am Musikschulunterricht

Für die Teilnahme am Musikschulunterricht werden zur Deckung der anfallenden Kosten Gebühren erhoben. Die genaue Höhe der Gebühren, Details zur Fälligkeit, Ermäßigungen oder ähnliches können der

  • Satzung über den Unterricht und die Gebühren für die Kreismusikschule Plön

entnommen werden.