Sprechzeiten
Nach telefonischer Vereinbarung.
Vorstellung der Kreisplanung
Aufgabe der Kreisplanung ist es, die Entwicklung des Kreisgebietes zukunftsweisend mitzugestalten. Unser Ziel ist eine nachhaltige Entwicklung des Landkreises Plön entsprechend der strategischen Entwicklungsziele des Kreises .
Zuständig für die Kreisplanung sind Herr Eckart Schäfer, 04522/ 743-307 und Frau Tanja Winneg 04522 / 743-329.
Für Verfahrensauskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Sczepanski 04522/ 743-327.
Aufgaben der Kreisplanung
Die Kreisplanung bringt sich in planerische Abstimmungsprozesse ein und arbeitet zusammen mit kreisangehörigen Kommunen, regionalen Verbänden und Institutionen. Sie ist beteiligt an der Erstellung und Abstimmung raumbezogener Planungskonzepte. Besonderes Augenmerk gilt der engen Verflechtung mit Planungen und Maßnahmen aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung und der Stabstellen Mobilität, Klimaschutz, Tourismus und Digitalisierung des Fachbereichs 1.
Die Kreisplanung vertritt den Kreis in regionalen Gremien, die sich mit Raumplanung und Raumentwicklung befassen, so den Arbeitsgruppen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und zur Neuaufstellung des Regionalplans II.
Darüberhinaus wirkt die Kreisplanung mit in regionalen Arbeitsgruppen, wie dem Planungsdialog in der Kiel Region.
Zu den informellen, querschnittbezogenen Planungen, mit denen sich die Kreisplanung befasst, zählen
- Demographische Prognosenund Analysen
- Leitbilder im Rahmen der Kreisentwicklung
- Regionales Entwicklungskonzept der Kielregion (REK)
- Ortsentwicklungspläne, Nachverdichtungskonzepte
Darüber hinaus berät die Kreisplanung kreisangehörige Städte und Gemeinden bei Fragestellungen zur städtebaulichen Entwicklung und begleitet die hierzu erforderlichen Planungsverfahren. Die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen sehen die formale Beteiligung des Landkreises als Träger öffentlicher Belange vor, in Bauleitplanverfahren, Verfahren der Raumordnung und zur Planfeststellung. Aufgabe der Kreisplanung ist es hier zu prüfen, welche Belange berührt sind sowie die einzelnen fachamtlichen Stellungnahmen auszuwerten und zu koordinieren.
Folgende formale Planungen betreut die Kreisplanung als Träger öffentlicher Belange:
- Bebauungspläne und Satzungen nach §§ 34 und 35 BauGB
- Flächennutzungspläne
- Raumordnungspläne (Landesentwicklungsplan LEP und Regionalplan II)
- Planfeststellungsverfahren
- Netzentwicklungspläne
- bedarfsweise Gemeinden in Verfahren der Städtebauförderung
Weiterführende Informationen und Dokumente
Grundlagen
Sektorale Konzepte und Studien
Stellungnahmen zu Raumordnungsplänen
Stellungnahme des Kreises Plön zum 3. Entwurf in den Verfahren zur