Aufgaben des Landrates

  • Leitung und Organisation der Kreisverwaltung
  • Verantwortlich für die sachliche und wirtschaftliche Aufgabenerledigung
  • Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung
  • Dienstvorgesetzter sämtlicher Beschäftigten des Kreises Plön
  • Ausführung von Gesetzen und Verordnungen
  • Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse
  • Gesetzlicher Vertreter des Kreises im Rechtsverkehr, zum Beispiel bei Vertragsabschlüssen
  • Erfüllung repräsentativer Aufgaben in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten
  • Pflege von Kontakten zu Institutionen innerhalb und außerhalb des Kreisgebietes.