Als Baugenehmigungsbehörde ist die Bauaufsicht zuständig für die Erteilung von
Genehmigungen von Nutzungsänderungen von Gebäuden
Genehmigungen fliegender Bauten
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Erlaubnissen für den Betrieb von Schießstätten
sowie die Entgegenahme von Unterlagen im Rahmen von Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anzeigeverfahren für die Beseitigung von Anlagen