Als Baugenehmigungsbehörde ist die Bauaufsicht zuständig für die Erteilung von

Baugenehmigungen

Bauvorbescheiden

Genehmigungen von Nutzungsänderungen von Gebäuden

Genehmigungen fliegender Bauten

Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Erlaubnissen für den Betrieb von Schießstätten

sowie die Entgegenahme von Unterlagen im Rahmen von Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie Anzeigeverfahren für die Beseitigung von Anlagen