Hilfsnavigation
Volltextsuche

Ankündigung der Unteren Jagdbehörde:  Am 23. und 24. Mai 2024 ist die Untere Jagdbehörde nicht erreichbar, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einer Fortbildung teilnehmen.

Termine in der Zulassungsstelle, der Fahrerlaubnisbehörde und der Ausländerbehörde können Sie hier buchen:  Onlinetermine Zulassungsstelle / Führerscheinstelle / Ausländerbehörde

Die Kfz-Zulassungsstelle in Plön und die Außenstelle der Kfz-Zulassungsstelle in Schwentinental sind ausschließlich für Kunden mit Termin geöffnet.
Ausnahme: Seit Dienstag, dem 16.01.2024 bietet die Kfz-Zulassungsbehörde ausschließlich am Standort in Plön - neben digital buchbaren Terminen - zusätzlich jeweils dienstags, in der Zeit von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr eine offene Sprechstunde an, in der wieder die Möglichkeit besteht, sich eine Wartenummer zu ziehen.

ACHTUNG:

Aufgrund eines Personalmangels ist die Ausländerbehörde des Kreises Plön nur eingeschränkt erreichbar. Falls Sie Terminwünsche haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Onlinebuchung. Für alle anderen Anliegen stellen Sie bitte schriftlich oder per E-Mail (auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de oder falls zutreffend ukraine@kreis-ploen.de) eine Anfrage. Des Weiteren ist leider mit längeren Bearbeitungszeiten Ihrer Anfragen und Anträge zu rechnen.

  • Adeliges Kloster Preetz © Adeliges Kloster Preetz
  • Turmhügelburg Nienthal © Gesellschaft der Freunde der mittelalterlichen Burg
  • Gut Panker mit dem Hofsee © h.dietrich habbe
  • Schloss Plön © Kreis Plön
Externer Link: Plön Mobil

Externer Link: Willkommensportal 2023

Informationen zum Coronavirus

Informationen zur Geflügelpest

Unser Kreis Plön
Seiteninhalt

Was ist ein Ökokonto?

Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können.
Mit Hilfe des Ökokontos werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.
Man kann vor der Durchführung von Maßnahmen von der zuständigen Behörde eine Anrechnung als Ersatzmaßnahme bei zukünftigen Eingriffen verlangen, wenn man diese ohne öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Förderung durchführt und wenn von ihnen dauerhaft günstige Wirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen.
 
Die frühzeitige und aktive Bevorratung von Kompensationsflächen trägt dazu bei, die Kosten für den Ausgleich zu senken. Sie erleichtert auch die Anwendung der Eingriffsregelung.
Besonders empfehlenswert ist ein Ökokonto in Gebieten mit einer dynamischen baulichen Entwicklung, in Gebieten mit hohen Bodenpreisen oder Knappheit an geeigneten Ausgleichsflächen. Die entstehenden Kosten zum Beispiel für Planung, Grunderwerb und Herstellung der Maßnahme bis zum Erreichen der angestrebten ökologischen Funktion können refinanziert werden.
Die Natur hat durch die Einrichtung eines Ökokontos eine Chance auf vorzeitiges Erreichen von Entwicklungszielen, im Gegensatz zur Erbringung der Kompensation während bzw. nach dem Eingriffsvorhaben.

So können Flächeneigentümer (Landwirte, Waldbesitzer, Gemeinden etc.) auf ihren Grundstücken Maßnahmen durchführen, die dauerhaft günstige Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben und die diese Flächen ökologisch aufwerten. Diese Flächen können als "Guthaben" in ein "Ökokonto" zur Kompensation für spätere Eingriffe in Natur und Landschaft (z. B. für ein Bauvorhaben) eingebucht werden. Konkret geht es um aufwertungsfähige Flächen ab einer Mindestgröße von 5.000 m².

Handelbarkeit

Der Maßnahmeträger kann die Rechte und Pflichten aus dem Ökokonto ganz oder teilweise auf andere juristische oder natürliche Personen übertragen (=Handelbarkeit). So kann z. B. Ökokontoguthaben an Dritte zur Inanspruchnahme durch diese übertragen bzw. veräußert werden. Die Übertragung ist der Naturschutzbehörde anzuzeigen.
Dafür kann die hier abrufbare vorbereitete
Einverständniserklärung des Maßnahmenträgers
verwendet werden.

An wen muss ich mich wenden?

 an die untere Naturschutzbehörde des Kreises Plön

Karte mit Übersicht nach Gemeinden

Welche Unterlagen werden benötigt?

Liste der erforderlichen Antragsunterlagen und Angaben
Vordruck Einwilligung Antragsteller / -in (Datenschutz)

Falls der/die AntragstellerIn nicht FlächeneigentümerIn ist, bedarf es zusätzlich einer Einwilligung des/der Eigentümers/In
Vordruck Einwilligung Eigentümer / -in (Datenschutz)

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren fallen Gebühren in Höhe von 30,00 Euro bis 500,00 Euro an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist vor Durchführung der Maßnahmen zu stellen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die Einzelheiten zum Verfahren können Sie der ÖkokontoVO entnehmen. Dort ist in der Anlage 1 auch das Bewertungsverfahren zur Anrechnung einer Maßnahme aus dem Ökokonto erklärt.

Zu den Einzelheiten zum Ökokonto-Verfahren können Sie auch hier eine Zusammenfassung lesen.

Seitenanfang