Elektromobilität

Gemäß dem strategischen Handlungsziel des Kreises Plön „Natur und Umwelt zukunftsfähig gestalten und nachhaltig entwickeln“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Schadstoffemissionen zum Schutz der Atmosphäre reduzieren“ befasst sich der Kreis Plön im Mobilitätsbereich mit der Fragestellung, wie eine Reduzierung des Einsatzes fossiler Energieträger im Mobilitätsbereich gelingen kann.

Auf Basis eines Kreistagsbeschlusses wurde im Jahr 2018 ein Elektromobilitätskonzept für den Kreis Plön beauftragt. Im Rahmen der Konzepterstellung wurden die im Kreisgebiet relevanten Akteursgruppen beteiligt. Die Ergebnisse des im Dezember 2018 fertig gestellten Gutachtens flossen unmittelbar in die Erstellung einer Richtlinie zur Förderung der E-Mobilität ein.

Die Gegenstände  der Förderrichtlinie liegen neben der Förderung von öffentlicher Ladeinfrastruktur auch in der Förderung flankierender Maßnahmen, die die Nutzung von Elektromobilität auf Grund des damit einhergehenden Wandels des Mobilitätsverhaltens unterstützen. Dazu gehören die Förderung von Car-Sharing sowie die Verknüpfung zum ÖPNV in Form von Mobilitätsstationen.


Anträge zur Förderung von Bau und Betrieb von Carsharing- und Sprottenflotte-Angeboten sowie Mobilitätsstationen und Ladeinfrastruktur entsprechend der Förderrichtlinie zur E-Mobilität des Kreis Plön können bis zum 30.04 formlos unter

mobilitaetsfoerderung@kreis-ploen.de

eingereicht werden.

  • Abschlussbericht Elektromobilitätskonzept

    Copyright:

  • Richtlinie zur Förderung der E-Mobilität