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Kreisverwaltung Plön
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Ansprechpartnerinnen:
Frau Dr. Silke Hunzinger (Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege; nur vormittags)
Tel. 04522/743468, Fax 04522/74395468
email: silke.hunzinger@kreis-ploen.de

Als untere Denkmalschutzbehörde ist der Kreis Plön für den Vollzug des in Schleswig-Holstein geltenden Denkmalschutzgesetzes (DSchG SH) zuständig.
Einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen folgende Maßnahmen:

  1. Instandsetzungen, Veränderungen und Vernichtung gem. § 5 Abs. 2 DSchG SH eingetragener Kulturdenkmale
  2. Überführungen gem. §  5 Abs. 2 DSchG SH eingetragener Kulturdenkmale von heimatgeschichtlich oder landschaftlich bedingter Bedeutung an einen anderen Ort, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeuten
  3. Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung, innerhalb wesentlicher Sichtachsen und in der unmittelbaren Umgebung weiterer wertbestimmender Merkmale eines gem. § 5 Abs. 2 DSchG SH eingetragenen Kulturdenkmals, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeuten.
    Vor der Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung kann sich die untere Denkmalschutzbehörde von der oberen Denkmalschutzbehörde beraten lassen.

Denkmalschutzbehörde des Kreises Plön erteilt Auskünfte zu den in ihrem Zuständigkeitsbereich erfassten Kulturdenkmalen sowie zu den für denkmalpflegerische Maßnahmen in Frage kommenden regionalen Fördermöglichkeiten.   Links zum DSchG (s. ZuFiSH), zum Archäologischen Landesamt Schleswig und zum Landesamt für Denkmalpflege Kiel.

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