Die hier gesammelten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt, um Kriegsvertriebenen aus der Ukraine das Ankommen im Kreis Plön zu erleichtern. Sollten Sie etwas Bestimmtes suchen, helfen wir Ihnen gerne: integration@kreis-ploen.de .
Unter dem Punkt "Leitfaden und andere Informationen" finden Sie auch etliche Dokumente in ukrainischer Sprache.
Wichtige Hinweise:
Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland
Fahrzeuge (auch aus einem Drittstaat) dürfen nach § 20 FZV vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen. Als vorübergehend gilt - nach den Regelungen des § 20 Abs. 1 und 2 FZV – ein Zeitraum von bis zu einem Jahr. Fahrzeuge, die längerfristig in Deutschland verbleiben und mithin nach dem nationalen Kfz-Zulassungsrecht einen Standort in Rechtssinne des § 20 Abs. 1 FVZ in Deutschland begründen, müssen grundsätzlich in Deutschland zugelassen werden (§ 3 FZV – Notwendigkeit einer Zulassung). Sie unterfallen dann dem nationalen Kfz-Zulassungsrecht; mit allen Pflichten (Kfz-Steuer, Verkehrs- und Betriebssicherheitsnachweis „HU/TÜV“ etc.).
Eine Zulassung vor Ablauf der Jahresfrist hat zu erfolgen, wenn der Halter erklärt, dass der regelmäßige Standort des Fahrzeuges in Deutschland begründet ist.
Die Verpflichtung zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung besteht, sobald der Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug in Deutschland unterwegs ist. Denn das Fahren ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland nicht erlaubt und stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar.
Anerkennung ukrainischer Fahrerlaubnisse
Bis zum Ablauf des Schutzstatus - spätestens am 06.03.2025 bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht – wird der ukrainische Führerschein in Deutschland, aber auch in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU, anerkannt.
Weitere Informationen finden Sie u.a. "Merkblatt für ukrainische Fahrer/-innen".
In diesem Leitfaden finden Sie viele hilfreiche Tipps und Hinweise, wie Sie Geflüchteten helfen können, in Deutschland anzukommen.
Wichtiger Hinweis: Durch den Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleitungsgesetz in SGBII ist der Leitfaden in den Punkten "Sozialleistungen" und "Kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen" nicht mehr aktuell. An der Aktualiserung und Ergänzung wird gearbeitet.
Die Kontaktmöglichkeiten zur Ausländebehörde finden Sie hier: Ausländerbehörde / Kreis Plön (kreis-ploen.de)
WICHTIGE INFORMATIONEN AUF UKRAINISCH BZW. RUSSISCH SIND HIER VERLINKT:
1. Integrationsbeauftragte der Bundesregierung:
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung hat häufige Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine in einem FAQ-Katalog zusammengefasst.
Der FAQ-Katalog ist online abrufbar unter: https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine
2. Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zur Einreise aus der Ukraine:
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de Mehrsprachige Basisinformationen, Unterkunft, Medizinische Versorgung und FAQ
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html
Hier finden Sie Informationen in russischer Sprache/Відповіді на найбільш поширені питання шукайте нижче:
3. Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG)
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:
4. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Auch auf den Seiten des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein finden sich hilfreiche Informationen:
https://frsh.de/artikel/ukraine-informationen/
5. Handbook Germany:
Viele Fragen des Alltags beantwortet mit einer hohen Aktualität in verschiedenen Sprachen das Handbook Germany:
Traumaprävention für Helfende und ankommende Flüchtlinge: Hilfsangebot der Flüchtlingsbeauftragten des Kirchenkreises Plön-Segeberg sowie des Pastoralpsychologischen Dienstes an der Klinik Preetz
"In der jetzigen Situation ist es wichtig darauf zu achten, dass Menschen sich nicht überfordern als Helfende, und für Geflüchtete, dass sie Sicherheit finden, zur Ruhe kommen und adäquate Angebote finden. Unterstützende Arbeit durch psychoedukative Aufklärung, durch Angebote zur Bewegungsarbeit (Spazierengehen, etc) und durch Schreibarbeit (Tagebuch, Briefe,Protokolle etc) sind nötig, um Stress zu vermeiden oder abzubauen. Von Traumatisierung spricht man erst nach mehreren Wochen. Zur Zeit ist die Chance groß, mit Traumapräventiven Methoden Menschen zu entlasten. Gerade für Kinder ist dies enorm wichtig. Hüpfspiele (siehe App Body2brain ), Tobeplätze und -spiele, Ecken, wo man traurig sein darf oder auch wütend, sichere Räume und Angebote zum Malen helfen, den Stress abzubauen.
Für Anfragen von Interessierten, die in kurzen Einheiten Einblicke erhalten wollen, stehen wir gerne zur Verfügung:
Astrid Dethloff (Flüchtlingsbeauftragte und Traumapädagogin) mobil 01732589778
Fanny Dethloff (Pastoralpsychologischer Dienst an der Klinik Preetz) (Stressbearbeitung, systemische Supervisorin, TRE) Telefon: 04342-801424"
Auf der Internetseite von Kika gibt es Hinweise, wie man mit Kindern über den Krieg in der Ukraine sprechen kann:
https://www.kika.de/erwachsene/aktuelles/mit-kindern-ueber-krieg-in-ukraine-sprechen-100.html . Auch die "Pädagogische Hilfe in Zeiten von Krisen und Verunsicherung | Moses Online (moses-online.de)" https://www.moses-online.de/themen/padagogische-hilfe-zeiten-krisen-verunsicherung wird von Fachkräften empfohlen.
Der Krieg in der Ukraine macht Angst. Im folgenden Link finden Sie Übungen in mehreren Sprachen, wie man über Körperübungen den Auswirkungen dieser Traumata entgegenwirken kann. Es sind auch Übungen dabei, die sich sehr gut mit Kindern umsetzen lassen. Viele Ukrainer/-innen sprechen Englisch.
Bitte wirken Sie darauf hin, dass Kriegsvertriebene aus der Ukraine sich impfen lassen.
Ukrainisch-sprachiges Informationsmaterial rund um Corona und andere Impfungen finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/SiteGlobals/Forms/Suche/serviceSucheForm.html;jsessionid=0BCD1889761229AABEE7FD4BF5C61A39.internet111?nn=2391120&resourceId=2390936&input_=2391120&pageLocale=de&searchEngineQueryString=ukrainisch&submit.x=0&submit.y=0 sowie hier zum download.
Die Liste der Mobilen Impfzentren in Schleswig-Holstein finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Impfzentren/Downloads/routenplan_mobile_teams.pdf?__blob=publicationFile&v=140