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Die deutsche Besiedlung und Christianisierung wurde durch den Schauenburger Graf Adolf IV. vollendet, der in der Schlacht bei Bornhöved
(1227) über die Dänen siegreich blieb. Graf Adolf IV. festigte die Grundherrschaften der adeligen Ansiedler, die ursprünglich nur als
Landverteiler, "Locatoren", der Besiedelung bestimmter Teilräume vorstanden und sich nun unter gleichzeitiger Belehnung mit eigenem
Grundbesitz zur Ritterschaft verbanden. Den neu gegründeten Klöstern wurden stattliche Grundflächen überlassen; dies gilt auch für das
Benediktinerinnenkloster in Preetz, dessen Besitzungen zum Zeitpunkt der Bildung des Kreises Plön etwa ein Fünftel seiner Gebietsfläche
einnahmen. Schließlich wurden als Vorläufer der späteren Ämter und Landschaften die landesherrlichen "Vogteien"
gebildet und den bestehenden Stadtsiedlungen durch Verleihung des lübischen Stadtrechts
größere Freiheiten eingeräumt. So z. B. Plön im Jahr 1236 und Lütjenburg 1275.
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dem Tod Adolf IV. (1261) setzte jene Politik der Erbteilung ein, die auch in den späteren
Jahrhunderten weitgehend das Schicksal des Landes nördlich der Elbe bestimmte. Sie
behinderte bis ins 19. Jahrhundert hinein die Ausbildung einer einheitlichen Verwaltungs-
und Justizorganisation, förderte aber andererseits eine auch im Vergleich mit den
nordeuropäischen Nachbarländern außerordentliche Stärkung der ständischen, vor allem
der ritterlichen und geistlichen Kräfte sowie deren Grundherrschaften. Das Schauenburger
Grafenhaus zerfiel in eine Kieler, Segeberger, Itzehoer, Plöner, Schauenburger und
Rendsburger Linie.
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Erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts vermochte Gerhard III., der Große, die Landesteile
Holsteins mit dem Herzogtum Schleswig unter einer gemeinsamen Schauenburger Führung
zusammenzufassen. Nach langer, meist blutiger Auseinandersetzung seiner Erben mit dem
dänischen König um den Besitz Schleswigs gelang schließlich dem letzten der Schauenburger Grafen, Adolf III., im Jahr 1440 noch einmal die Einigung. Sie wurde von
den Erben Christians I., dem ersten dänischen König aus oldenburgischem Haus, bis zu
seinem Tod aufrechterhalten. Seit seiner Wahl zum Herzog von Schleswig und zum Grafen
von Holstein im Jahr 1460 waren diese beiden Länder, und damit auch der Raum, der
später das Gebiet des Kreises Plön bildet, in Personalunion mit Dänemark verbunden. Mit
dem Erbteilungsvertrag von 1490 zerfielen sowohl Holstein wie Schleswig jeweils in einen
königlichen und einen Gottorfer Anteil, ohne dass ein gebietsmäßiger
Zusammenhang zwischen den territorialen Einzelgliedern dieser Anteile gewahrt wurde.
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Nach einer Reihe verschiedener Erbteilungen entstand im Jahr 1622 das Herzogtum Plön, bestehend aus Stadt und Amt Plön, Amt Ahrensbök
und im Süden den Ämtern Reinfeld, Traventhal und Rethwisch. Dieses Herzogtum bestand fast 140 Jahre lang.
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