zurück

Die deutsche Besiedlung und Christianisierung wurde durch den Schauenburger Graf Adolf IV. vollendet, der in der Schlacht bei Bornhöved (1227) über die Dänen siegreich blieb. Graf Adolf IV. festigte die Grundherrschaften der adeligen Ansiedler, die ursprünglich nur als Landverteiler, "Locatoren", der Besiedelung bestimmter Teilräume vorstanden und sich nun unter gleichzeitiger Belehnung mit eigenem Grundbesitz zur Ritterschaft verbanden. Den neu gegründeten Klöstern wurden stattliche Grundflächen überlassen; dies gilt auch für das Benediktinerinnenkloster in Preetz, dessen Besitzungen zum Zeitpunkt der Bildung des Kreises Plön etwa ein Fünftel seiner Gebietsfläche einnahmen. Schließlich wurden als Vorläufer der späteren Ämter und Landschaften die landesherrlichen "Vogteien" gebildet und den bestehenden Stadtsiedlungen durch Verleihung des lübischen Stadtrechts größere Freiheiten
eingeräumt. So z. B. Plön im Jahr 1236 und Lütjenburg 1275.

Nach dem Tod Adolf IV. (1261) setzte jene Politik der Erbteilung ein, die auch in den späteren Jahrhunderten weitgehend das Schicksal des Landes nördlich der Elbe bestimmte. Sie behinderte bis ins 19. Jahrhundert hinein die Ausbildung einer einheitlichen Verwaltungs- und Justizorganisation, förderte aber andererseits eine auch im Vergleich mit den nordeuropäischen Nachbarländern außerordentliche Stärkung der ständischen, vor allem der ritterlichen und geistlichen Kräfte sowie deren Grundherrschaften. Das Schauenburger Grafenhaus zerfiel in eine Kieler, Segeberger, Itzehoer, Plöner, Schauenburger und Rendsburger Linie.  Rathaustwiete in Plön

Erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts vermochte Gerhard III., der Große, die Landesteile Holsteins mit dem Herzogtum Schleswig unter einer gemeinsamen Schauenburger Führung zusammenzufassen. Nach langer, meist blutiger Auseinandersetzung seiner Erben mit dem dänischen König um den Besitz Schleswigs gelang schließlich dem letzten der Schauenburger Grafen, Adolf III., im Jahr 1440 noch einmal die Einigung. Sie wurde von den Erben Christians I., dem ersten dänischen König aus oldenburgischem Haus, bis zu seinem Tod aufrechterhalten. Seit seiner Wahl zum Herzog von Schleswig und zum Grafen von Holstein im Jahr 1460 waren diese beiden Länder, und damit auch der Raum, der später das Gebiet des Kreises Plön bildet, in Personalunion mit Dänemark verbunden. Mit dem Erbteilungsvertrag von 1490 zerfielen sowohl Holstein wie Schleswig jeweils in einen königlichen und einen Gottorfer Anteil, ohne dass ein gebietsmäßiger Zusammenhang zwischen den territorialen Einzelgliedern dieser Anteile gewahrt wurde. 

Nach einer Reihe verschiedener Erbteilungen entstand im Jahr 1622 das Herzogtum Plön, bestehend aus Stadt und Amt Plön, Amt Ahrensbök und im Süden den Ämtern Reinfeld, Traventhal und Rethwisch. Dieses Herzogtum bestand fast 140 Jahre lang. 

weiter 

 

zurück


nach oben [Unser Kreis] [Verwaltung] [Politik] [Aktuelles] [Links] [Kontakte] [Stichworte]
 
mailto:webmaster@kreis-ploen.de
© 2001, Kreisverwaltung Plön
Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön, Tel.: 04522/743-0, Telefax: 04522/743-492