Geflügelpest im Kreis Ostholstein: Einrichtung einer Überwachungszone auch im Kreis Plön notwendig

In einer Geflügelhaltung in der Stadt Eutin im Kreis Ostholstein wurde am 02.02.2026 der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand ist eine Sperrzone einzurichten, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 Kilometern und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern besteht. Die Überwachungszone erstreckt sich neben dem Kreis Ostholstein auch auf Teile des Kreises Plön.

Es ist daher eine Allgemeinverfügung erlassen worden, die eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) vorsieht mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern. Die Überwachungszone umfasst die Teile der Gemeinde Bösdorf, Grebin, Kirchnüchel und der Stadt Plön.

Es werden folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Überwachungszone angeordnet:

  • Anzeigepflicht des Tierbestandes
  • Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
  • Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
  • Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.

Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.

Die Allgemeinverfügung gilt ab heute bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Auf der Homepage des Kreises Plön sind die Allgemeinverfügung sowie die Karten der Abgrenzung der Gebiete abrufbar.