Geflügelpest in Kleinbestand; Hinweis auf Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Wittmoldt (Amt Großer Plöner See) wurde der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Nach Verdacht wurde durch Laboruntersuchung im Landeslabor Schleswig-Holstein und beim nationalen Referenzlabor dem Friedrich-Löffler-Institut (FLI) der Nachweis des hochpathogenen Geflügelpestvirus am 06.01.2025 bestätigt.
Die Infektion war in einem Kleinbestand mit 17 Tieren ausgebrochen. Die Tiere wurden unter Aufsicht euthanasiert und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche angeordnet.
Nach einer Änderung des EU-Rechts kann die zuständige Veterinäraufsicht in Geflügelbeständen mit bis zu 49 Tieren nach einer Risikobewertung unter Berücksichtigung des Seuchenprofils von der Einrichtung einer Sperrzone absehen, sofern die Tiere im Ausbruchsbetrieb weder direkt noch indirekt mit Geflügelbetrieben beziehungsweise vogelhaltenden Betrieben in Berührung gekommen waren. Dies ist hier der Fall, so dass auch keine Schutz- und Überwachungszonen mit weitergehenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingerichtet werden.
Auf die generelle Aufstallungspflicht für Haltungen mit mehr als 49 Stück gemäß Allgemeinverfügung des Kreises Plön vom 21.11.2025 wird hingewiesen (Allgemeinverfügung Kreis Plön - Aufstallung).
Es wird dringend allen Geflügelhaltern empfohlen, in den wildvogelstarken Regionen nicht nur entlang der Ostseeküste das Geflügel aufzustallen. Es ist wahrscheinlich, dass die Infektion aus der Wildvogelpopulation in den Bestand hineingetragen wurde.
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln ab dem 25.10.2025 in Kraft gesetzt, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest
Die Veterinärabteilung des Kreises Plön weist auch noch einmal auf die Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen gemäß
§ 26 Viehverkehrsverordnung und § 2 der Geflügelpestverordnung hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter werden aufgefordert, sich kurzfristig bei der Veterinärabteilung zu melden und ihre Geflügelbestände dort anzuzeigen (E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de).