Geflügelpest: Aufhebung der Überwachungszone im Kreis Plön

Ab dem 16.11.2025 werden weit gehende Restriktionen aufgehoben

Nach dem Nachweis von hochpathogenem aviären Influenzavirus in einer Geflügelhaltung im Kreis Plön in Blekendorf wurde um den Ausbruchsbestand eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 Kilometern und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 Kilometern besteht. Die Schutz- und Überwachungszone erstreckt sich auch auf Teile des Kreises Ostholstein.

Nachdem mit Allgemeinverfügung vom 07.11.2025 bereits die Maßnahmen der Schutzzone aufgehoben wurden, werden mit Wirkung vom 16.11.2025 auch die Maßnahmen der Überwachungszone aufgehoben.

Auf der Homepage des Kreises Plön unter dem Stichwort Geflügelpest ist die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Überwachungszone abrufbar.

Weiterhin gilt, dass jeder Verdacht auf Erkrankung durch Geflügelpest sofort der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht, Hamburger Straße 17/18, 24306 Plön, Telefon 04522-743-270, E-Mail: vetabt@kreis-ploen.de, zu melden ist.

Die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23.10.2025 ist weiterhin von allen Geflügelhaltern zu beachten.