Geflügelpest: Aufhebung der Schutzzone im Kreis Plön

Für das Gebiet der bisherigen Schutzzone gelten nunmehr auch die Maßregeln der Überwachungszone

In einer Geflügelhaltung im Kreis Plön in Blekendorf wurde am 09.10.2025 der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI, hochpathogene Aviäre Influenza) amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand war eine Sperrzone einzurichten, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von 3 km und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von 10 km besteht. Die Schutz- und Überwachungszone erstreckte sich neben dem Kreis Plön auch auf Teile des Kreises Ostholstein.
Nach Ablauf der Mindestdauer von 21 Tagen bei hochpathogener aviärer Influenza und nach entsprechender Überprüfung der Voraussetzungen durch die Veterinäraufsicht des Kreises können nunmehr die Maßnahmen in der Schutzzone aufgehoben werden.

Es ist daher eine weitere Allgemeinverfügung erlassen worden, in der die bisherigen Maßnahmen in der Schutzzone aufgehoben werden und für das Gebiet der bisherigen Schutzzone nunmehr auch die Maßregeln der Überwachungszone gelten. Die Überwachungszone (mindestens 10 km um den Ausbruchsbetrieb) umfasst das Gemeindegebiet beziehungsweise Gemeindeteilgebiet der folgenden Gemeinden: Blekendorf, Helmstorf, Hohwacht, Högsdorf, Kletkamp, Lütjenburg und die Gemeindeteilgebiete von Behrensdorf, Dannau, Giekau, Klamp, Panker und Rantzau.

Es werden unter anderem folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die jetzt geltende Überwachungszone angeordnet:

  • Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen, Aufstallungsgebot
  • Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen
  • Eigenüberwachung durch verantwortliche Person

Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten und die Maßnahmen zur Biosicherheit sind selbstverständlich nach wie vor einzuhalten. Auf die generell geltende Anzeigepflicht eines Tierbestandes wird nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab heute bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 € geahndet werden.

Auf der Homepage des Kreises Plön sind die Allgemeinverfügung sowie der Link zu einer interaktiven Karte der Überwachungszone abrufbar: Informationen zur Geflügelpest